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Die Verwaltung gibt am 15.6.2017 einen vorläufigen Bericht. Hier der Protokollauszug dazu:
Sodann verliest Frau Steinke folgende Zwischennachricht der Stadtwerke Göttingen AG:
„Das Grundstück auf dem sich der Teich befindet, ist ein Privatgrundstück der Stadtwerke Göttingen AG. Wir haben jedoch die Anregungen aus dem Ortsrat entgegen genommen und veranlasst, dass ein Rückschnitt der Gehölze erfolgt. Ebenso fahren wir regelmäßig diese Anlage an um den Mülleimer zu leeren. Dies verursacht uns einen zusätzlichen Arbeitsaufwand, der durch beispielsweise Abschluss des Geländes entfallen würde. Wir möchten jedoch noch einmal die Gelegenheit nutzen darauf hinzuweisen, dass die Stadtwerke Göttingen AG als Grundstückseigentümerin derzeit duldet, dass dieses Gelände der Öffentlichkeit zugänglich ist. Wir weisen ebenfalls darauf hin, dass weder die Bänke noch die Mülleimer durch die Stadtwerke Göttingen AG aufgestellt wurden oder sich in unserem Besitz befinden. Diesbezüglich wurde bereits Kontakt zu den Fachdiensten der Stadt Göttingen aufgenommen um hier im Interesse aller Beteiligten eine Lösung hinsichtlich der regelmäßigen Pflege dieses Geländeabschnittes zu finden. Hierzu haben jedoch noch keine abschließenden Gespräche stattgefunden.“
Frau Steinke teilt mit, dass sie den Ortsrat informieren werde, sobald sie einen neuen Bericht der Stadtwerke Göttingen AG erhalte.
Bis Ende Mai 2017 ist noch nichts geschehen. Wir haben daher für die Ortsratsitzung zum 15. Juni 2017 folgende Anfrage gestellt:
Der Ortsrat Weende/Deppoldshausen hat in seiner Sitzung vom 16. Februar 2017 auf Vorschlag von Bündnis90/Die Grünen und SPD einmütig beschlossen den Teich am Weender Spring zu pflegen. Nach der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Göttingen soll die Verwaltung/der Oberbürgermeister innerhalb von 4 Monaten eine Antwort geben. Am Tag der Juni- Ortsratsitzung sind die 4 Monate verstrichen.
In der Februarsitzung des Ortsrats ist der Antrag einstimmig beschlossen worden. Die Verwaltung der Stadt Göttingen muss nun nach der geltenden Geschäftsordnung innerhalb von 4 Monaten dem Ortsrat mitteilen was mit dem Antrag geschehen soll.
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