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Geschäftsordnung der
Region
Weser-Aller-Harz
von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Niedersachsen

 

 

§ 1 Zuständigkeiten & Aufgaben

Die Region Weser-Aller-Harz ist eine nicht rechtsfähige Arbeitsgemeinschaft von Kreisverbänden
von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus Niedersachsen. Jedem Kreisverband aus der Region steht es
frei, im Regionsforum mitzuarbeiten. Die Aufgaben des Regionsforums sind insbesondere:

  • die Bearbeitung regionaler, über den Zuständigkeitsbereich einzelner Kreisverbände hinausgehender Themen,
  • die Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordination der Kreisverbände,
  • die Verbesserung der gegenseitigen Unterstützung der Kreisverbände im Zuständigkeitsbereich,i
  • Vorbereitung und Durchführung von über den Zuständigkeitsbereich einzelner Kreisverbände hinausgehender Veranstaltungen und Aktionen.

 

§ 2 Gremien

Gremien der Region Weser-Aller-Harz sind das Regionsforum und der Sprecher*innenrat.


1. Regionsforum

  • Das Regionsforum tagt mitgliederöffentlich und ist mindestens jährlich, mit einer mindestens 14-tägigen Frist, vom Sprecher*innenrat einzuberufen. Beschlüsse des Regionsforums werden von stimmberechtigten Vertreter*innen der Mitgliedskreisverbände getroffen. Ein Regionsforum ist vom Sprecher*innenrat auch dann einzuberufen, wenn 1/5 der Mitgliedskreisverbände dies fordern.
  • Das Regionsforum ist beschlussfähig, wenn mindestens 50% der Mitgliedskreisverbände vertreten sind.
  • Die Tagesordnung wird dem Regionsforum mit der Einladung als Entwurf zugestellt und dort beschlossen.
  • Antragsberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied eines Mitgliedskreisverbandes.
  • Jeder Mitgliedskreisverband hat zwei Delegiertenstimmen.
  • Sofern die Mitgliedskreisverbände intern keine andere Regelung treffen, sind die KVSprecher* innen qua Amt delegiert.ii
  • Beschlüsse bedürfen der Mehrheit der Delegiertenstimmen.
  • Sofern Beschlüsse des Regionsforums die satzungsgemäßen Zuständigkeiten seiner Mitgliedskreisverbände betreffen, haben diese ausschließlich empfehlenden Charakter.
  • Über das Regionsforum wird vom Sprecher*innenrat ein Protokoll angefertigt und den Mitgliedskreisverbänden zur Verfügung gestellt.
  • Das Regionsforum tagt an wechselnden Orten.iii Der Ort und die inhaltlichen Schwerpunkte sollen auf dem jeweils vorhergehenden Forumstreffen festgelegt werden.
  • Die Landtags-, Bundestags- und Europaabgeordneten sowie Landes- und Bundesminister*innen der Region werden regelmäßig zu Berichten eingeladen.

2. Sprecher*innenrat

  • Das Regionsforum wählt aus dem Kreis der Delegierten für die Dauer von zwei Jahren den Sprecher*innenrat, der aus mindestens drei und höchstens sechs gleichberechtigten Mitgliedern besteht. Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Sprecher*innenrates sind Frauen. Der Sprecher*innenrat soll die gesamte Region repräsentieren.iv
  • Der Sprecher*innenrat führt die laufenden Geschäfte der Region Weser-Aller-Harz, bereitet das Regionsforum im Einvernehmen mit dem jeweils veranstaltenden Kreisverband vor und setzt dessen Beschlüsse um.
  • Zu seiner internen Organisation gibt sich der Sprecher*innenrat eine Geschäftsordnung.Dem Regionsforum wird die Geschäftsordnung des Sprecher*innenrates zur Kenntnis gegeben.
  • Beschlüsse des Sprecher*innenrates sind zu protokollieren.

 

§3 Finanzen

Die Region Weser-Aller-Harz unterhält keine eigene Kassenführung.

 

§4 Auflösung der Bezirkskonferenz

Die Region ist aufzulösen, wenn dies mehr als 50 % aller Mitgliedskreisverbände beschließen.

 

 


Beschlossen: Region Weser-Aller-Harz am 16.06.2024 in Hildesheim.

 

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i Diese Unterstützung umfasst im Vorfeld von Listenparteitagen eine Abstimmung und Festlegung einer
Reihenfolge der Kandidat*innen aus der Region.
ii Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass (1) regelmäßig Wahlen in den Kreisverbänden stattfinden und
die Delegierte ausreichend legitimiert sind, ferner (2) sind die Sprecher*innen qua Amt rückgebunden, haben
einen entsprechenden Überblick über ihre Kreisverbände und können garantieren gefasste Beschlüsse in die
Kreisverbände zu tragen.
iii Bei der Wahl des Tagesortes sind die drei Unterregionen sowie wie die verkehrliche Anbindung zu
berücksichtigen.
iv Dies umfasst sowohl die geographische Verteilung als auch urbane und ländliche Räume.

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