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08.07.14 –
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, von einem energiewirtschaftlichen/energierechtlichen Gutachter oder durch vergleichbar qualifizierte unabhängige Aussagen folgende Fragen bewerten zu lassen:
Für den Fall, dass die Stadt Göttingen die Anteile der EAM GmbH & Co. KG an den Stadtwerken Göttingen (48,9 % der Stadtwerkeaktien) kauft:
Sollte der Kauf der EAM-Anteile durch die Stadt Göttingen sinnvoll sein, könnte sie diese in einem zweiten Schritt weiterveräußern an:
Dazu sind folgende Fragen zu klären:
Die Ergebnisse des Gutachtens sind vor der Entscheidungsfindung öffentlich zu diskutieren.
Begründung:
Mit diesem Antrag möchten wir eine sachliche Grundlage schaffen, auf der eine Entscheidung über den Umgang mit der Möglichkeit der Ziehung der Change of Control Klausel durch die Stadt Göttingen ermöglicht wird. Da die Change of Control Klausel zeitlich nicht befristet ist, können die Fragen in aller Ruhe geklärt werden. Da diese Entscheidung für die Stadt, aber auch für die regionale Energiewende insgesamt, von sehr weitreichender Bedeutung ist, sollen alle Aspekte intensiv von einem Fachgutachter ausgeleuchtet werden. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rat der Stadt Göttingen legt großen Wert auf eine öffentliche Diskussion der Ergebnisse des Gutachtens, bevor eine Entscheidung getroffen wird.
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