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21.06.17 –
Auch die Bundesrepublik Deutschland hat die auf EU-Ebene zugesagte Übernahme von Flüchtlingen aus Griechenland und Italien bei weitem nicht erfüllt. Für als Asylberechtigte anerkannte ist es möglich, dass Mitglieder der Kernfamilie im Zuge der Familienzusammenführung einreisen dürfen. Mit der Zuerkennung des sogenannten „subsidiären Schutzes“ wird neuerdings verstärkt anerkannten Flüchtlingen dieses Recht genommen. Das führt zunehmend dazu, dass z.B. geflüchtete SyrerInnen in der Bundesrepublik zwar einen Aufenthaltstitel haben, ihre Familie aber z.B. in Griechenland festsitzt. Die Grünen im Kreistag haben dazu den untenstehenden Änderungsantrag gestellt, der leider von der SPD und der CDU in der Kreistagssitzung am 21.06.17 abgelehnt wurde.
"Der Kreistag möge beschließen: Der Kreistag befürwortet, auf schnellstem Weg 50 geflüchtete Menschen, die sich gegenwärtig in Griechenland aufhalten, zusätzlich zu den vom Land zugewiesenen Flüchtlingen in den Landkreis Göttingen aufzunehmen. Die zusätzlich Aufzunehmenden sollen Familienmitglieder von im Landkreis lebenden Geflüchteten mit subsidiärem Schutz sein. Das Land Niedersachsen und das Bundesinnenministerium werden gebeten, dieses Anliegen zu unterstützen. Nach Möglichkeit soll das UNHCR (Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen) einbezogen werden."
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