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Antworten der Stadtverwaltung zum Kinderspielplatz Herberhausen

Die Anfragen werden wie folgt beantwortet:
l. Anfrage des Ortsrates Herberhausen zum Thema Kinderspielplatz
Fragen 1 bis 4
Mit der Aufhebung des Spielplatzgesetzes am 1 3.12.2008 sind die gesetzlichen Grundlagen,
die zur Errichtung von Kinderspielplätzen unter Beachtung des vorgegebenen Radius von
400 m verpflichteten, entfallen. Die Landesregierung betrachtet den Bau und die
Unterhaltung von Spielplätzen als freiwillige Leistung. Die Ausweisung im Bebauungsplan
schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den möglichen Bau eine
Kinderspielplatzes, stellt aber keine Herstellu ngsverpflichtung dar.
lm Neubaugebiet von Herberhausen leben nach hier vorliegenden Zahlen z. Zt. 42 Kinder im
Alter bis zu 12 Jahren. Davon sind 31 Kinder jünger als 7 Jahre alt. Diese Zahlen sind in die
Entscheidungsfindung eingeflossen.
Die tatsächliche Erreichbarkeit des Spielplatzes ,,Am Büh" ist vor Ort geprüft worden. Es ist
ein Fußweg von maximal 500 m Entfernung und ca. 20 Minuten Dauer ermittelt worden.
Der zwischen dem bestehenden Spielplatz und dem Neubaugebiet bestehende
Höhenunterschied und die damit verbundenen Schwierigkeiten für Betreuer mehrerer
Kleinkinder, den vorhandenen Spielplatz ,,Am Büh" zu erreichen ist ebenso berücksichtigt
worden.
Frage 5: Siehe Anlage 1.
Frage 6: Zu einer evtl. Folgenutzung ist noch keine Entscheidung getroffen worden.

Frage 7: Die Venraltung ist weiterhin der Auffassung, dass die Aufwertung des vorhandenen
Spielplatzes der lntention des Gesetzgebers ,im Sinne des bürgernahen und
bedarfsorientierten Vorhaltens von Spielplätzen" bei Beachtung der wegen der Lage
unverhältnismäßig hohen Herstellungskosten und der wirtschaftlichen Situation der Stadt
Göttingen am ehesten gerecht wird.
2. Anfrage des Ortsrates Herberhausen zum Thema ,,Bilanzierung des
Neubaugebietes"
lm Rahmen des Umlegungsverfahrens und der damit verbundenen Zuteilung von
Baugrundstücken wurden in den beiden Bauabschnitten des Baugebietes Herberhausen
,,Am Lutterberg" in den Jahren 2007 bis einschließlich 2011 Einnahmen von rd.2,3 Millionen
€ erzielt.
Von diesen Einnahmen wurden die Erschließungsaufwendungen und Ausgleichsmaßnahmen
erstattet sowie die Aufwendungen für das Umlegungsverfahren, so dass nach
Abzug dieser Aufwendungen ein Überschuss in Höhe von rd. 980.000,00 € erzielt wurde.
Herstellungskosten für einen Spielplatz blieben dabei unberücksichtigt.
Überschüsse aus Umlegungsverfahren stehen der Stadt Göttingen in gleicher Weise zu, wie
sie bei einer Unterfinanzierung eines Umlegungsverfahrens Geldmittel bereitzustellen hätte.
lm Rahmen der jährlichen Überschussabführung aus der Umlegungsmasse an den
städtischen Haushalt ist der oben genannte Überschuss aus der Umlegung in Herberhausen
abgeflossen und hat zut Deckung der städtischen Aufwendungen bei der
Baulandentwicklung in Herberhausen und allgemein zur Reduzierung des städtischen
Haushaltsdefizites beigetragen.

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