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Teilplan Wind: Gemeinsam Zukunft gestalten

17.01.25 –

Der Ausbau der Windenergie ist ein wichtiger Baustein für eine klimafreundliche Zukunft im Landkreis Göttingen, betont die Mehrheitsgruppe von SPD und Grünen im Kreistag in der aktuellen Diskussion. Mit der Vorlage des 1. Entwurfs des Teilplanes Wind zur Ausweisung von geeigneten Flächen für Windräder ist nach Ansicht der Mehrheitsgruppe ein weiterer bedeutender Schritt in Sachen klimaneutrale Energiegewinnung in der Region getan.

„Dieser 1. Entwurf wird jedoch von vielen nicht als das gesehen, was er ist: Ein Diskussionsvorschlag“, erklärt der Grüne Kreistagsabgeordnete Joachim Beisheim. Die Bürger*innen im Landkreis Göttingen hatten nach der Vorstellung des Entwurfs Zeit, Bedenken und Kritik zu äußern. Diese wurden gesammelt, ausgewertet und werden aktuell in den 2. Entwurf des Teilplanes Wind eingearbeitet, der voraussichtlich Ende Mai von der Verwaltung vorgelegt wird. „Die Bedenken und Anregungen der Bürger*innen werden sehr ernst genommen“, betont die Co-Fraktionsvorsitzende Steffani Wirth, „sie sind Teil dieses demokratischen und rechtsstaatlichen Prozesses.“

Weiter zu den Fakten, die dem Entwurf des Teilplanes Wind im Rahmen des Regionalen Raumordnungsprogrammes zugrunde liegen und vom Landkreis Göttingen umgesetzt werden müssen, so der SPD-Fraktionsvorsitzende, Dr. Thorsten Heinze, erläuternd: „Vom Land Niedersachsen wurden klare Zielvorgaben gemacht, welche die Kreisverwaltung mit Fachplanern umgesetzt hat. Sie besagen, dass bis zum Jahr 2032 1,16 % der Fläche des Landkreises für den Bau von Windrädern bereitgestellt werden muss.“ Nur weil im Entwurf mehr als die benötigte Fläche ausgewiesen wurde, gibt es die Möglichkeit, Änderungswünsche und Verbesserungen der Bürger*innen aufzunehmen.

Aus Sicht der Mehrheitsgruppe sollte man den überarbeiteten 2. Entwurf abwarten und nicht voreilig schon jetzt politisch motivierte Änderungen fordern, die zu rechtswidrigen Abwägungsfehlern führen.

Auch die Forderung der zweistufigen Ausweisung von Flächen macht keinen Sinn. Dies würde bedeuten, dass ein zweites aufwendiges Verfahren durchgeführt werden müsste, welches zu keinen anderen Entscheidungen führen, sondern eher Unsicherheit und doppelten Kosten nach sich ziehen würde. „Mit dem jetzt gewählten Verfahren schaffen wir für die nächsten zehn Jahre Planungssicherheit für alle Beteiligten“, so die Vertreter*innen der Mehrheitsgruppe.

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