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31.01.13 –
Der Rat der Stadt Göttingen beschließt:
Keine Privatisierung der Wasserversorgung
Wasser gehört in öffentliche Hand
Die Niedersächsische Landesregierung und die Bundesregierung werden aufgefordert sich für den Erhalt der Wasserversorgung in kommunaler Hand stark zu machen. Die Verwaltung wird aufgefordert über den Deutschen- und Niedersächsischen Städtetag ihren Einfluss auszuüben.
Der Rat der Stadt Göttingen spricht sich anlässlich der Beratungen im Europäischen Parlament dafür aus, dass die Wasserversorgung in kommunaler Hand bleiben soll, wenn dies von der betroffenen Kommune gewünscht wird. Es darf nicht geschehen, dass europäisches Recht die Kommunen durch die Hintertür zur Privatisierung zwingt. Der Rat der Stadt hält an seiner grundsätzlichen Position fest, dass Göttingen eine Privatisierung der Wasserversorgung ablehnt und alle geeigneten Schritte unternehmen wird, um die Wasserversorgung in kommunaler Hand behalten zu können.
Begründung:
Die Trinkwasserversorgung muss Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge bleiben! Am 24. Januar 2013 wurde eine neue EU-Richtlinie im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Brüssel abgestimmt. Die von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier erstellte sogenannte Konzessionsrichtlinie schreibt öffentlichen Auftraggebern vor, Konzessionen künftig EU-weit auszuschreiben. Dies betrifft Bauaufträge ebenso wie Dienstleistungen, also zum Beispiel auch die Wasserversorgung. Die EU-Kommission will die öffentliche Wasserversorgung liberalisieren: Künftig sollen die Behörden bei der Auftragsvergabe vor allem nach wirtschaftlichen Kriterien entscheiden. Dies erleichtert privaten Anbietern den Zugang zum milliardenschweren Wassermarkt. Diese Richtlinie wird die Organisationsfreiheit der Städte und Gemeinden im Bereich der Trinkwasserversorgung daher massiv beschneiden. Die Kommunen können künftig nicht mehr selbst entscheiden, wie die Wasserver- und Abwasserentsorgung in ihrem Gebiet organisiert ist.
Die Bundesregierung muss im EU-Ministerrat eingreifen, um die kommunale Wasserversorgung in Deutschland zu retten. Ohne die bürgernahe Versorgung durch die Stadtwerke sind auch Qualitätseinbußen beim Trinkwasser nicht auszuschließen. Eine Marktöffnung durch die Hintertür beim lebenswichtigen Trinkwasser stößt auf den erbitterten Widerstand der Kommunen. Der Deutsche Städtetag fordert, dass die Wasserversorgung aus der EU-Richtlinie herausgenommen werde. Auch Kommunale Unternehmen und Gewerkschaften verurteilen die Richtlinie. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisiert die Brüsseler Entscheidung: „Das Abstimmungsergebnis belegt, dass einheitliche Festlegungen aus Brüssel zur Organisation der Daseinsvorsorge und insbesondere der Trinkwasserversorgung in den einzelnen Mitgliedstaaten für die Bürger in die falsche Richtung führen. Die neue Konzessionsrichtlinie greift tief in die kommunalen Strukturen ein. Die Gewerkschaft ver.di kritisiert an der Richtlinie, dass solange die „Wirtschaftlichkeit“ das alleinige Kriterium sei, könnten soziale Bedingungen nur soweit berücksichtigt werden, wie die Entsenderichtlinie beachtet werden könnten.
Deutschland hat mit der bisherigen Organisation der Wasserversorgung aus kommunaler Hand gute Erfahrungen gemacht. Die Liberalisierung des Wassermarktes, die eine Privatisierung des Wassersektors zugunsten rein privater Anbieter ermöglicht ist falsch. Auch andere Städte wie z.B. München unterstützen diese Initiative und haben ähnliche Anträge gestellt.
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