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11.07.12 –
Fraktionen und Abgeordnete von Bündnis 90/DIE GRÜNEN in den Kreistagen der Landkreise Northeim, Göttingen, Kassel, Schwalm-Eder Kreis, , Hersfeld-Rotenburg, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Eichsfeld, Höxter sowie im Göttinger Stadtrat
Pressemitteilung
GRÜNE wollen EON-Angebot ernsthaft prüfen!
Die GRÜNEN im Netzgebiet der EON Mitte AG sprechen sich dafür aus, die Übernahme der EON Mitte AG ernsthaft zu prüfen. Dies ist das Ergebnis eines länderübergreifenden Koordinationstreffens in Kassel an dem VertreterInnen GRÜNER Kreistags- und Stadtratsfraktionen aus dem gesamten Netzgebiet teilgenommen haben. Die Vorsitzenden der Fraktionen (siehe Briefkopf) sind sich einig: „Das Verkaufsangebot der EON Energie AG begreifen wir als Chance, die Energiewende, den Ausbau der dezentralen Erneuerbaren Energien und den sinnvollen Einsatz von effizienten Technologien im heutigen Netzgebiet der EON Mitte AG in kommunaler Hand schneller voranzubringen.“ Grundvoraussetzung für das Zustandekommen des Handels ist jedoch ein faires Angebot des Energiekonzerns. In diesem Zusammenhang stellen die GRÜNEN an die EON Energie AG und die Verwaltungsspitzen folgende Forderungen:
1. Keine Vorfestlegung auf den Kauf der EON Mitte AG (Kassel) – vollständige Offenlegung des Angebots der EON Energie AG (München)
2. Die Unabhängigkeit des beauftragten Gutachterbüros zur Wertermittlung muss sichergestellt sein.
3. Die gutachterliche Prüfung muss beinhalten:
a) Varianten der Gebietsgliederung und Steuerung unter besonderer Berücksichtigung der möglichen Reintegration bereits ausgegliederter Netzgebiete,
b) den Investitionsbedarf für den zukunftsweisenden Netzumbau zur Förderung erneuerbarer Energien,
c) die Beteiligung weiterer Stadt- und Gemeindewerke,
d) Möglichkeiten der BürgerInnenbeteiligung,
e) den Erhalt und die Übernahme der Arbeitsplätze.
4. Bei einer möglichen Übernahme der EON Mitte AG müssen alle wichtigen operativen Strukturen des Vertriebs und KundInnenverträge im Kaufpaket enthalten sein.
5. In allen Schritten der Transaktion ist größtmögliche Verhandlungstransparenz sicherzustellen.
Zum Hintergrund: Das Netz der EON Mitte AG erstreckt sich vom südlichen Niedersachsen bis weit nach Mittelhessen und Nordrhein-Westfalen bis Thüringen. 26,7% der Anteile an dieser Aktiengesellschaft gehören einem Verbund aus zwölf Landkreisen und der Stadt Göttingen. Anfang Juni gab die EON Energie AG in einer Pressemitteilung bekannt, dass sie diesen Kommunen auch die restlichen 73,3 % der Anteile zum Verkauf anbieten wird. Erste Verhandlungsgespräche zwischen der EON Energie AG und den Verwaltungsspitzen der betroffenen Kommunen wurden bereits geführt.
GRÜNE Essentials für die Verhandlungen über den Kauf der EON Mitte AG 1. Keine Vorfestlegung auf den Kauf der EON Mitte AG (Kassel) – vollständige Offenlegung des Angebots der EON Energie AG (München) EON und die Verwaltungsspitzen werden aufgefordert, schnellstmöglich zu erklären, was genau zum Verkauf steht und eine exakte und aktuelle Karte über die zum Verkauf stehenden Strom- und Gasnetze vorzulegen. Voraussetzung für einen Kauf ist die Einigung auf ein Nachfolgeunternehmen, dessen Strukturen geeignet sind, die Umsetzung der Energiewende zu beschleunigen, im Sinne der Förderung erneuerbarer Energien, dezentraler Produktions- und Netzstrukturen und demokratischer Mitbestimmung. Die EON Mitte AG darf zudem keinesfalls überteuert gekauft werden! 2. Die Unabhängigkeit des beauftragten Gutachterbüros zur Wertermittlung muss sichergestellt sein. In der Vita der führenden Personen darf auf keinen Fall eine Verbindung zu EON auftauchen. 3. Die gutachterliche Prüfung muss beinhalten: a) Varianten der Gebietsgliederung und Steuerung unter besonderer Berücksichtigung einer möglichen Reintegration bereits ausgegliederter Netzgebiete, Ergänzend zur Übernahme des Eigentums an der EON Mitte AG sollte von vornherein geprüft werden, ob und wie sich das Netzgebiet des Regionalversorgers im Zuge der Weiterveräußerung sinnvoll gliedern und steuern lässt, z.B. in Einheiten von regionalem oder kommunalem Zuschnitt. Am Ende des gutachterlichen Prozesses müssen echte Entscheidungsalternativen stehen. b) den Investitionsbedarf für den zukunftsweisenden Netzumbau zur Förderung erneuerbarer Energien, Das von EON und den Kommunen gemeinsam zu beauftragende Gutachten muss in grober Näherung eine Abschätzung des Investitionsbedarfs für den nachhaltigen Netzum- und Ausbau, die Erzeugung, die Verteilung und den Vertrieb für die nächsten 20 Jahre umfassen. c) die Beteiligung weiterer Stadt- und Gemeindewerke, Eine mögliche Beteiligung von Stadt- und Gemeindewerken im inneren und angrenzenden Netzgebiet ist – sofern sie Interesse signalisieren – in die Prüfung einzubeziehen. d) Möglichkeiten der BürgerInnenbeteiligung, Zu prüfen ist, welche sinnvollen Instrumente der BürgerInnenbeteiligung im Zuge der Transaktion eingeführt werden können. Es muss sichergestellt sein, dass zivilgesellschaftliche AnteilseignerInnen im Aufsichtsrat der Nachfolgegesellschaft mindestens einen Sitz halten. e) den Erhalt und die Übernahme der Arbeitsplätze. Ein entsprechendes Konzept muss am Ende Teil der Beschlussfassung sein. 4. Bei einer möglichen Übernahme der EON Mitte AG müssen alle wichtigen operativen Strukturen des Vertriebs und KundInnenverträge im Kaufpaket enthalten sein. Die Vertriebssparte ist für die Unternehmenswirtschaftlichkeit unverzichtbar. 5. In allen Schritten der Transaktion ist größtmögliche Verhandlungstransparenz sicherzustellen. Insbesondere nach den Treffen zwischen der Verhandlungsdelegation der Landkreise und den Verhandlungsführern der EON AG sind die in den Kreistagen vertretenen Parteien zeitnah und vollständig über die Ergebnisse zu informieren – so weit wie rechtlich zulässig in öffentlicher Sitzung. Angesichts der Dimension des Geschäfts und des großen öffentlichen Interesses ist die Öffentlichkeit zeitnah und umfassend zu informieren. (Ergebnis eines Koordinierungstreffens von Fraktionen und MandatsträgerInnen der GRÜNEN im Göttinger Stadtrat und in den 12 Landkreisen im Netzgebiet der EON Mitte AG) |
Unsere Ansprechpersonen:
Joseph Smith, Geschäftsführer der Kreistagsfraktion in Northeim, Tel.: 05503-997670
Sonja Banf-Bromm, Geschäftsführerin Kreisverband Northeim/Einbeck, Tel.: 0170-4905706
Stefani Wirth, energiepolitische Sprecherin, Tel.: 0551-704202
Ute Haferburg, Fraktionsmitglied, Tel.: 05504-98164
Steffi Weinert, Fraktionsvorsitzende, Tel.: 05676-920030
Holger Braun, Geschäftsstelle Kreisverband, Tel.: 05683-924903
Sabine Grünwald, Vorsitzende Kreisvorstand, Tel.: 06623-3009820
Jörg Althoff, Fraktionsvorsitzender, Tel.: 06670-919313
Brigitte Czere, Fraktionsbüro, Tel.: 06441-45727
Heinz Schreiber, Fraktionsvorsitzender, Tel.06445 - 5330
Max Langenbrinck, Geschäftsführer, Tel.: 06421-22606
Tomas Schneider, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Tel.: 06421-205166
Sigrid Erfurth, Fraktionsvorsitzende und MdL, Tel.: 05504-7595
Martin John, Geschäftsführer, Tel.: 05542-71717
Armin Jung, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, Tel.: 05651-220766
Christina Schmidt, Geschäftsführerin, Tel.: 06181-61596
Michael Hoffmeier, Kreistagsmitglied und Sprecher Kreisvorstand, Tel.: 0178-3752169
Gisbert Bläsing, Fraktionsvorsitzender, Tel.: 05273-6935
Büro Kreisverband: Tel.: 05271-951070
Sabine Morgenroth, energiepolit. Sprecherin, Tel.: 0551-796602
Jürgen Bartz, Geschäftsführer, Tel.: 0551-4002785
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