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16.09.21 –
Antrag zum Erbbaurecht im Rat
„Es fehlt auch in Göttingen an bezahlbarem Wohnen, weil Bauland ein Spekulationsobjekt geworden ist. Investoren machen das meiste Geld, wenn sie nicht selbst bauen, sondern Baugrundstücke an den Meistbietenden zu immer höheren Preisen weiter veräußern. Mit dem Resultat, dass der dringend benötigte Bau bezahlbarer Wohnungen auf der Strecke bleibt. Dieser sozial spaltenden Entwicklung müssen wir einen Riegel vorschieben: Städtische Grundstücke wollen wir künftig nur noch in Erbpacht vergeben aber nicht mehr verkaufen", so Dagmar Sakowsky, GRÜNE im städtischen Ausschuss für Bauen, Planung und Grundstücke.
Den Antrag „Kein Ort für Spekulationen - Bezahlbaren Wohnraum durch Erbbaurecht schaffen“ bringt die GRÜNE Fraktion am Freitag, den 17. September in den Rat ein. Pate für den Ratsantrag steht ein Beschluss der Stadt Bonn vom Februar des Jahres. Dort wurden die Erbpachtzinsen auf 1 % gesenkt. „In einer Übertragung des Bonner Modells auf Göttingen sehen wir eine realistische Möglichkeit, den Bau bezahlbaren Wohnraums mittelfristig zu erhöhen. Welche Auswirkungen eine Senkung der Erbpachtzinsen auf Baupreise und Bauaktivitäten hat, soll von der Verwaltung geprüft und dargestellt werden. Eine Kontaktaufnahme mit der Bonner Stadtverwaltung bietet sich hierfür an“, so Rolf Becker, Vorsitzender der GRÜNEN Ratsfraktion.
Weiterhin beantragen die GRÜNEN, die Quote für bezahlbaren Wohnraum beim Neubau von Mehrfamilienhäusern von derzeit 30% auf 40% heraufzusetzen. Diese Quote soll für das gesamte Stadtgebiet einschließlich der Innenstad gelten und nicht durch Wohnungen im Bestand kompensiert werden können. Zur Begründung heißt es: Trotz großer Anstrengungen neue Wohngebiete zu schaffen, fehlen in Göttingen Tausende bezahlbarer Wohnungen. Wir haben in den letzten Jahren gesehen, dass die Quote von 30% bezahlbarem Wohnraum im Mietwohnungsbau nicht ausreichend ist.
Regina Meyer, Mitglied im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Wohnungsbau, unterstreicht, dass gerade die jüngsten Erfahrungen deutlich machen, wie wichtig Konzeptvergabe und klare Vorgaben sind. „Es kann nicht sein, dass – wie gerade im Baugebiet an der Zimmermannstrasse geschehen – Wohnungen im Bestand, die aus der Mietpreisbindung fallen, als Kompensation für nicht realisierte bezahlbare Wohnungen im Neubau angeboten werden und so keine einzige neue bezahlbare Wohnung geschaffen wird. Das widerspricht auch dem städtischen Ziel, gemischte Wohngebiete in Göttingen zu realisieren,“ so Meyer. Becker ergänzt: „Städtische Grundstücke sollten grundsätzlich in städtischer Hand bleiben. Wir müssen als Kommune selbst bestimmen wie unsere Stadt langfristig aussehen soll. Das können und sollten wir nicht großen Investoren überlassen.“
Link zum Ratsantrag >>hier<<.
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