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06.04.17 –
Der GRÜNE Stadtverband Göttingen begrüßt das Grundsatzurteil des VG Göttingen vom 22.03.2017, in dem einer syrischen Familie Recht gegeben wurde, die auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft geklagt hatte. Valentin Büchi, Mitglied im Stadtvorstand, dazu: „Das Urteil hat ein weiteres Mal gezeigt, dass die Praxis, syrischen Geflüchteten aus politischen Gründen nur den mit weniger Rechten ausgestatteten subsidiären Schutz zuzuerkennen falsch, grundlos und ignorant ist. Der grausame Giftgasangriff des Assad-Regimes auf Zivilisten vor wenigen Tagen hat erneut gezeigt, dass in Syrien niemand sicher sein kann. Deshalb ist es richtig, dass das Verwaltungsgericht die von Innenminister de Maizière 2015 politisch motivierte Entscheidung, Geflüchteten aus Syrien den Flüchtlingsstatus und damit das Recht auf Familiennachzug zu verweigern, grundsätzlich abgelehnt hat." Der GRÜNE Stadtverband kritisiert nicht nur die durch die vielen unnötigen Klageverfahren entstehende Bürokratie, sondern auch, dass so trotz leerer Unterkünfte der Familiennachzug massiv behindert wird. „Wir sind auch in Göttingen längst nicht ausgelastet und wissen, dass eine Integration nur gelingen kann, wenn die Geflüchteten ihre Familien in Sicherheit wissen. Deshalb fordern wir, syrischen Geflüchteten grundsätzlich den Flüchtlingsstatus zuzuerkennen und den Familiennachzug für alle zu beschleunigen. Auch Göttingen kann und muss mehr Geflüchteten Schutz bieten.", so Büchi. Kontakt: Valentin Büchi, Mitglied des Stadtvorstandes Bündnis 90/DIE GRÜNEN, valentin.buechi@gruene-goettingen.de
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