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24.05.19 –
Anlässlich des 70. Geburtstages des Grundgesetzes aber natürlich auch aufgrund der bevorstehenden Europawahl war Jürgen Trittin gestern am Wahlkampfstand der Grünen am Gänseliesel-Platz anwesend. Man konnte sogar eine Kleinigkeit gewinnen: eine Magazinausgabe des Grundgesetzes. Viele Leute ergriffen die Initiave, dem grünen Bundestagsabgeordneten ihre ganz persönliche Frage zu stellen. Gleichzeitig unterstützten Sie den langfristigen Erhalt der freiheitlich demokratischen Grundordnung und ein demokratisches, soziales und ökologisches Europa!
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz, welches zuvor am 8. Mai desselben Jahres vom Parlamentarischen Rat angenommen wurde, feierlich verkündet und der Öffentlichkeit präsentiert. Das Grundgesetz sollte als Basis dafür dienen, dass Deutschland eine wehrhafte Demokratie bekommen sollte. Eine, die nicht mehr in eine Diktatur umgewandelt werden konnte. Die Weimarer Reichsverfassung war Vorbild und Mahnmal zugleich, denn sie konnte den Aufstieg der NSDAP nicht aufhalten. Eine ganz wichtige Änderung gegenüber der Verfassung zur Zeit der Weimarer Republik war die Stellung der Grund- und Menschenrechte, während sie in der Weimarer Verfassung erst sehr weit hinten erwähnt wurden, stehen sie bei uns im Grundgesetz ganz zu Anfang und viele andere Länder der Welt haben sich das zum Vorbild genommen. Das zeigt die Stellung und Wichtigkeit der Grundrechte, für das nachkriegsdeutsche Demokratieverständnis.
Auf dem Papier war das deutsche Grundgesetz sicherlich mit die modernste und fortschrittlichste Verfassung. Doch in der Realität sah es leider noch lange ganz anders aus. Das Grundgesetz garantierte zwar die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Doch in den 50´ern und frühen 60´ern war das Bild ein ganz Anderes. Es wurde öffentlich Werbung dafür gemacht, dass die deutsche Frau lieber zuhause ihrer Tätigkeit als Hausfrau nachgehen solle. Das Gesellschaftsbild bis in die 60´er Jahre hinein war insgesamt ein sehr Konservatives. Das sollte sich erst mit der Anfang der 60´er Jahre aufkeimenden 68´er Studentenbewegung ändern, die für eine offenere Gesellschaft demonstrierten.
Als es 1990 dann zur Wiedervereinigung kam, erlangte das Grundgesetz auch für die neuen ostdeutschen Bundesländer Gültigkeit, obwohl das Grundgesetz eigentlich nur als provisorische Verfassung bis zur Wiedervereinigung ausgelegt war. So gilt es bis heute.
70 Jahre hat das Grundgesetz also bis jetzt „auf dem Buckel“. Eine lange Zeit, meint man und dadurch unantastbar. Doch so ist es nicht. Rechtspopulisten wollen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung untergraben. Sie meinen, dass sie auf der Grundlage des Grundgesetzes handeln, aber wenn man genauer hinschaut und hinhört, wollen sie alle nur das Eine: einen autoritären Staat schaffen.
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