26.10.13 –
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Nutzung von Dachgärten zu fördern, unter Berücksichtigung der ebenfalls angemessen zu fördernden Solarenergie. Hierzu sind für flache und leicht geneigte Dächer- geeignete Vorgaben in der Bauleitplanung (§9 Abs. 1 Nr. 20 und 25 a und b) vorzusehen und - eine gesplittete Abwassergebühr anzuwenden.
Ziel ist es, bei neuen Bebauungen auf möglichst vielen Dächern eine Nutzung derselben als von allen BewohnerInnen des Hauses gemeinschaftlich genutzte Dachgärten zu ermöglichen. Damit sollen die Wohnqualität erhöht, die Grünflächen der Stadt vergrößert, Temperaturschwankungen gedämpft und ein Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt geleistet werden. Die Vorgaben sind in der Bauleitplanung für das Gelände der ehemaligen Lüttich-Kaserne bereits anzuwenden.
Kategorie
Mit unserer Wahlkampftour waren Robert Habeck und Annalena Baerbock seit Anfang Januar in über 40 Städten in ganz Deutschland. Beim letzten [...]
Mit unserer Regierungsarbeit der letzten drei Jahre haben wir bereits wichtige Erfolge im Bürokratieabbau erzielt. Doch wir sind noch nicht am [...]
Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar und [...]