Sechs Jahre Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention

Steuerungsprozess braucht „ExpertInnen in eigener Sache“

25.03.15 –

Steuerungsprozess braucht „ExpertInnen in eigener Sache“

Menschen mit Behinderungen werden an der Steuerung des Inklusionsprozesses in Göttingen nicht ausreichend beteiligt. Zu diesem Ergebnis kommen einvernehmlich die behindertenpolitischen Sprecherinnen der GRÜNEN und der SPD im Rat, Sabine Morgenroth und Elvan Tekindor-Freyjer. Gemeinsam fordern sie die Einrichtung eines begleitenden Fachgremiums von BürgerInnen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen. „Wir brauchen den fachlichen Rat von Expertinnen und Experten in eigener Sache! Wir werden dem Anspruch der UN-Behindertenrechtskonvention nicht gerecht, wenn wir deren Anforderung „Nicht ohne uns über uns“ in der Steuerungsgruppe keinen Stellenwert geben.

Vor sechs Monaten wurde auf Beschluss des Göttinger Stadtrates und des Kreistags eine interkommunale Steuerungsgruppe mit Arbeitsgruppen für den Inklusionsprozess eingerichtet. Die seither gesammelten Erfahrungen machen ein Nachsteuern erforderlich, so Tekindor-Freyjer. Die bisherige Beteiligung ehrenamtlicher Mitglieder der Behindertenbeiräte von Stadt und Landkreis ist sinnvoll, reicht aber in der Praxis nicht aus.Der Zusammenhang zwischen Beeinträchtigungen, daraus resultierenden Bedarfen und erforderlichen Maßnahmen gestaltet sich so komplex, dass eine breitere Beteiligungsbasis unumgänglich erscheint, erläutert Morgenroth: „Es ist einfach ein großer Unterschied, ob jemand gehörlos, blind, auf den Rollstuhl angewiesen, bettlägerig oder geistig beeinträchtigt ist. Gemeinsam fordern Morgenroth und Tekindor-Freyjer daher für die Steuerungsgruppe ein begleitendes beratendes Gremium, das die Vielfalt körperlicher, psychischer, kommunikativer und geistiger Beeinträchtigungen schon durch seine personelle Zusammensetzung und Expertise in eigener Sache angemessen abbildet.

Zum politischen Hintergrund:

Am 12.12.2006 beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen” (Convention on the Rights of Persons with Disabilities). Die Konvention trat am 26.03.2009 auch in Deutschland in Kraft. Zur Umsetzung des Abkommens veröffentlichte die Bundesregierung im Jahr 2011 einen Nationalen Aktionsplan. Darin wurden verbindliche Ziele und Rechtsansprüche für Inklusion definiert. Beispielsweise müssen Personen mit und ohne Behinderungen gemeinsam Kindergärten und Schulen besuchen können, öffentliche Gebäude und Verkehrsmittel müssen barrierefrei werden und auch der Arbeitsmarktzugang für Menschen mit Behinderungen muss erleichtert werden. Auf Beschluss des Rates vom 19.11.2011 erarbeitet die Göttinger Verwaltung seither einen „Kommunalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention“. Im Rahmen eines Fachforums wurde am 20.08.2013 eine erste Bestandsaufnahme für den Bereich „Bildung und lebenslanges Lernen“ vorgelegt. Zudem wurde mit Ratsbeschluss vom 26.9.2014 eine interkommunale Steuerungsgruppe von Stadt und Landkreis eingerichtet in die auch die Behindertenbeiräte Mitglieder entsendet haben. Das Niedersächsische Sozialministerium finanziert diese Zusammenarbeit im Rahmen des Wettbewerbs „Kommunale Modellvorhaben zur Stärkung der Inklusion auf der örtlichen Ebene des Landes Niedersachsen."

Kontakt:

Sabine Morgenroth, GRÜNE Ratsfraktion, behindertenpolitische Sprecherin Tel.: 0551796602

Elvan Tekindor Freyjer, SPD-Ratsfraktion, Mobil: 0176-21026753

 

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