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GRÜNER Erfolg

Kommunen dürfen künftig Satzungen gegen Zweckentfremdung beschließen

23.02.17 –

„Wir freuen uns über die Nachricht, dass unsere Forderung nach einer Zweckentfremdungsverordnung nun Wirklichkeit werden soll“, so Marie Kollenrott, Kreisvorstandssprecherin der GRÜNEN in Göttingen. Wie die Landesregierung heute bekannt gegeben hat, ist es Ziel, dass die neue Regelung zum Schutz von Wohnraum zum Jahreswechsel in Kraft tritt.   Damit wird den Kommunen ein Werkzeug an die Hand gegeben, wirksam gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum, etwa den Leerstand oder die Büronutzung, vorzugehen. Rolf Becker, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN im Rat der Stadt Göttingen: „Wir GRÜNEN aus Göttingen haben im November 2015 den Anstoß für dieses  Gesetz gegeben und im Rat dem Oberbürgermeister den Auftrag erteilt, sich gegenüber der Landesregierung für ein Wohnraumschutzgesetz einzusetzen.“ Hintergrund der Initiative war, dass die Stadt trotz des Leerstands in einigen Gebäuden beginnen musste, Sammelunterkünfte für Geflüchtete zu errichten, statt diese in regulärem Wohnraum unterbringen zu können.   Kollenrott hatte ebenfalls im November 2015 für die Göttinger GRÜNEN einen entsprechenden Antrag auf dem Landesparteitag eingebracht, der mit großer Mehrheit angenommen wurde.   Kontakt:   Marie Kollenrott, Sprecherin des Kreisvorstandes, Email: marie.kollenrott@gruene-goettingen.de, Mobil: 0170/3891289   Rolf Becker, Vorsitzender der Stadtratsfraktion, Email: beckernives@web.de, Telefon: 0551/4886023  

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