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Resolution: Hanau darf nicht folgenlos bleiben

Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zur Sitzung des Kreisausschusses am 10.03. sowie des Kreistages am 11.03.2020

25.02.20 –

Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zur Sitzung des Kreisausschusses am 10.03. sowie des Kreistages am 11.03.2020.

Resolution

Der KA möge empfehlen, der Kreistag möge beschließen:

Hanau darf nicht folgenlos bleiben

Der Anschlag von Hanau war kein tragischer Einzelfall. Er war ein rassistisches Verbrechen in einer Reihe von Verbrechen. So sehr unser Mitgefühl den Opfern und ihren Angehörigen gilt, so sehr gilt auch: Mitgefühl allein reicht nicht mehr aus.

Die Morde von Hanau stehen in einer Reihe mit den Terrortaten des NSU, mit dem Anschlag auf die Synagoge von Halle, mit dem Mord an Walter Lübcke und vielen weiteren. Längst durchzieht ein Netz des Hasses und der Gewalt das Land. Gewalt gegen Menschen anderer Hautfarbe und anderer Religion. Gewalt gegen Menschen, die sich für ein menschliches Zusammenleben einsetzen. Tagtäglich wird die Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes angegriffen – mit Worten und zunehmend auch mit Waffen. Die Würde des Menschen ist antastbar geworden. Darum darf sich unsere Reaktion nicht in dem Appell an den „Zusammenhalt der Demokraten“ erschöpfen. Wenn Rechtsextreme sich mit Pistolen und Gewehren bewaffnen, muss der demokratische Rechtsstaat mit seinen Mitteln einschreiten.

Der Kreistag des Landkreises Göttingen fordert die Gesetzgeber und Regierungen im Bund und im Land Niedersachsen auf:

1. Die Bekämpfung rechtsextremer Netzwerke und Strukturen muss Schwerpunkt der Arbeit der Sicherheitsbehörden werden. Wo Parteien Teil solcher Netzwerke sind oder solche Strukturen in den eigenen Reihen dulden, müssen auch diese Parteien in den Fokus der Beobachtung rücken.

2. Die Würde des Menschen zu schützen, ist Ziel aller staatlichen Gewalt. Wer erkennbar rechtsextreme Ideen befürwortet oder Sympathie für rechtsextremes Gedankengut zeigt, kann deshalb nicht Teil des öffentlichen Dienstes oder gar Beamter sein. Bei entsprechenden Anhaltspunkten muss die „politische Zuverlässigkeit“ systematisch überprüft und ggf. die Entlassung veranlasst werden.

3. Oft ist es eine Gewalt der Worte, die der Gewalt der Taten den Weg bereitet. Darum müssen Gesetzeslücken etwa bei Volksverhetzung, Beleidigung oder Bedrohung geschlossen werden, damit Täter nicht straffrei bleiben.

4. Wer sich gegen Rechtsextremismus engagiert, verdient die Anerkennung, den Schutz und die Unterstützung des Staates. Auch darum brauchen wir ein Bundesgesetz zur Förderung der demokratischen Zivilgesellschaft. Die Begründung erfolgt mündlich.

gez. Dierkes
gez. Worbes
gez. Dinges

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