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Rückblick Jahreshauptversammlung des Kreisverbandes in Duderstadt

20.04.23 –

Bei unserer Jahreshauptversammlung/Kreismitgliederversammlung in Duderstadt haben wir am 13. April mit knapp 40 Mitgliedern unseren Haushalt für das Jahr 2023 beschlossen. Außerdem haben wir eine kleine Satzungsänderung vorgenommen, um die Vergabe von Voten für Parteiämter und Kandidaturen zu regulieren. Unsere Satzung findest du hier.

Neben den Berichten unserer Abgeordneten aus Hannover, Berlin und Brüssel war ein weiteres Highlight bei der Versammlung war der inhaltliche Input von Doreen Fragel (Dezernentin für Bauen, Umwelt, Nachhaltige Regionalentwicklung, Veterinärwesen und Gebäudemanagement) und Karo Otte (MdB) zum aktuellen Stand zum Thema Windkraftausbau im Landkreis. In Duderstadt gibt es seit vielen Jahren Pläne für Windkraftanlagen, die an verschiedenen Hürden gescheitert sind. Der OV Duderstadt und wir haben uns daher sehr gefreut, dass sich unsere Dezernentin Doreen und unsere Bundestagsabgeordnete Karo mit uns rund um dieses wichtige Thema in den Austausch gekommen sind.

Zum Thema Windkraft:

  • Das Land Niedersachsen möchte 2,2 % der Fläche bis 2026 ausweisen
  • Vorranggebiete haben keine Ausschlusswirkung mehr, dass heißt, dass weitere Gebiete seitens der Gemeinden für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen werden können.
  • Repowering wird eine größere Rolle spielen, da diese im erleichterten Verfahren bis 2030 genehmigungsfähig sind
  • Der Landkreis muss die Planungen im Kreis steuern, um eine sog. 'Privilegierung Plus' zu vermeiden - dann sind der Bau von Windenergieanlagen im erleichterten Verfahren überall möglich
  • Nach derzeitigem Entwurf seitens der Vorgaben des Landes Niedersachsen muss der Landkreis mindestens 0,98 % der Fläche für Windkraft ausweisen muss. Das klingt wenig, aber 70% der Flächen im Landkreis sind Schutzflächen - Naturschutzgebiete, Vogelschutzgebiete. 
  • Der Landkreis wird einen Puffer bei der Ausweisung der Fläche einbauen, um einem möglichen Klagerisiko gegen einzelne Flächen vorzubeugen
  • Zunächst müssen aber die gesetzlichen Rahmenbedingungen seitens des Landes Niedersachsen geschaffen werden, denn das sog. Teilflächenziel von derzeit 0,98% muss gesetzlich festgesetzt werden.
  • Im Mai und Juni werden alle Gemeinden besucht und die Pläne werden mit den Bürgermeister:innen besprochen, sodass der derzeitige Entwurf dann erneut überarbeitet werden kann – der Landkreis hat alle gemeindlichen Bebauungspläne, bereits errichtete Windenergieanlagen, geplante Windenergieanlagen und mögliches Repowering betrachtet sowie die neuen Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms (verabschiedet im Sept. 2022) beachtet (u.a. Wind im Wald nur schwer möglich da  neu "Vorranggebiet Wald" im LROP - auch dieses soll erneut geändert werden)
  • Harz Energie und EAM sind auch sehr interessiert an Bürger*innenbeteiligung
  • Bei Abwägung PV (Freifläche) oder Wind: erst Windkraft, dann PV-Anlage, da es anders herum nicht funktioniert - hier kann eine Fläche effizient genutzt werden, sofern möglich

Zum Thema (Freiflächen)-Photovoltaik:

  • Im RROP (Regionaler Raumordnungsplan) kann der Landkreis regeln, was auf bestimmten Flächen gebaut werden kann 
  • Der Landkreis wird jedoch keine Vorranggebiete Freiflächen-PV ausweisen, sondern die Gemeinden werden über ihre Bebauungspläne die Ausweisung regeln
  • PV (Photovoltaik) sollte dringend vornehmlich aufs Dach, es gibt aber mögliche Flächen für Freiflächen-PV
  • Für die Aufstellung der Bebauungspläne ist die sog. Arbeitshilfe des NLT sowie das Leitpapier der Umweltsachutzverbände der Stadt/Landkreis Göttingen hilfreich.
  • PV Freiflächen können nach der neuen bundesgesetzlichen Regelungen bauleitplanugsfrei auf einem 200 Meter Korridor entlang von Bundesfernstraßen und zweigleisigen Schienennetzen genehmigt werden 
  • Grundsätzlich sollte hier unbedingt die Chance genutzt werden, durch Bürger*innenenergiegesellschaften regionale Wertschöpfung zu betreiben
  • Der Landkreis Göttingen hat einen Arbeitskreis Freiflächen-PV eingerichtet, um gemeinsam einheitliche Kriterien zu entwicklen für die Aufstellung von Bebauungsplänen für Freiflächen-PV
  • PV ist grundsätzlich auch auf denkmalgeschützten Häusern möglich - hier bietet der Landkreis Göttingen eine Beratung an - das Denkmalschutzgesetz eröffnet hier einen größeren Ermessensspielraum für eine Genehmigung

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