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Ratsantrag (14.06.2013) Lärmschutz an Autobahnen, Bundes- und sowie an Gleisen Landesstraßen

06.06.13 –

Der Rat möge beschließen:


1. Der Stadtrat appelliert anlässlich der Erstellung eines Lärmaktionsplans für das Stadtgebiet an die die Bundes- und Landesregierung sowie an die Deutsche Bahn AG, in stärkerem Maße Verantwortung zu übernehmen für die systematische Erfassung und Reduzierung von Lärmemissionen, die durch die Nutzung der Verkehrswege in ihrem Zuständigkeitsbereich im Göttinger Stadtgebiet verursacht werden. Dies gilt v.a. für die vielerorts einfach herbeizuführende Lärmminderung durch Entschleunigung des Verkehrs und für die Finanzierung dringend notwendiger Maßnahmen zum aktiven und passiven Lärmschutz. Wir fordern von den Regierungen und der Deutschen Bahn Erklärungen, wie und mit welchem Zeitplan sie zum Lärmschutz in Göttingen beitragen werden!
2. Im Sinne dieses Appells wird die Verwaltung der Stadt beauftragt, mit den zuständigen Behörden des Bundes und des Landes Niedersachsen sowie der Deutschen Bahn AG Gespräche aufzunehmen über die systematische Planung und Durchführung konkreter Lärmschutzmaßnahmen. Zu erörtern sind insbesondere Maßnahmen gegen die gravierenden Richtwertüberschreitungen entlang der Autobahn A7 und der Gleise der Deutschen Bahn im Stadtgebiet.
3. Genau wie im Lärmaktionsplan der Stadt haben sich auch die Maßnahmen des Bundes, des Landes und der Deutschen Bahn an den gesundheitlich abgeleiteten Grenzwertempfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO zu orientieren.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den Gesprächen unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen, dass es für die Stadt im Hinblick auf ihre Finanzen und die Gesundheitsbelastungen ihrer BürgerInnen nicht zu akzeptieren ist, wenn sie durch Richtlinien und Gesetze zur Umsetzung von kostspieliger Lärmschutzmaßnahmen gezwungen ist, ohne dass die Regierungen des Bundes und des Landes Niedersachsen in ähnlicher Weise für Lärmschutz und die Abwendung gesundheitlicher Risiken Verantwortung übernehmen indem sie angemessene Maßnahmen ergreifen.


Begründung:
Veranlasst durch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ muss die Stadt Göttingen eine Lärmkartierung für das Stadtgebiet vornehmen und darauf aufbauend einen Lärmaktionsplan erstellen, dessen Maßnahmen verbindlich umzusetzen sind. Die Kartierungsergebnisse bestätigen die Vermutung, dass die Lärmemissionen z.B. des Verkehrs auf der Autobahn A7 und auf den Gleisen der Deutschen Bahn AG vielerorts in weit höherem Maße auf gesundheitsschädlichem Niveau zu Lärmbelastungen beitragen als Lärmquellen für deren Minderung die Stadt selber Verantwortung trägt. Wir sind ausdrücklich der Auffassung dass die Stadt Maßnahmen ergreifen muss, um die Lärmbelastung ihrer BürgerInnen systematisch zu reduzieren. Inakzeptabel ist es allerdings, wenn sich Regierungen und Deutsche Bahn derselben Verantwortung konsequent entziehen.

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