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Alleingang des Göttinger Landrates - Forderung nach Aussetzen der Bezahlkarte

Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis

09.10.24 –

Im Landkreis Göttingen und im Land Niedersachsen wird seit geraumer Zeit eine Bezahlkarte für Geflüchtete bzw. Asylbewerberinnen und Asylbewerber diskutiert. Die Ausgestaltung hat unmittelbare Auswirkungen auf das Leben der Menschen, die in unserem Landkreis Schutz gesucht haben. Die Karten können die Versorgung von Geflüchteten vereinfachen, Verwaltungen entlasten und eine Kostenersparnis für die Kommunen bedeuten. Dem gegenüber stehen jedoch auch Ideen, die deutliche Einschränkungen bei den Bezahlkarten fordern, um deren Einsatz drastisch zu regulieren.

Der Göttinger Landrat Marcel Riethig (SPD) verfolgt nach Auffassung des Sprechers der Grünen Göttingen, Dirk-Claas Ulrich, letzteren Ansatz und forcierte außerdem die sofortige Einführung einer solchen Karte ohne den maßgeblichen einheitlichen Rechtsrahmen auf Landesebene abzuwarten und die übliche Einbindung der Kreistagsgremien.

 

Ulrich kritisiert das Vorgehen des Göttinger Landrates deshalb scharf: „Dieser Alleingang geschieht ohne Not. Die Bezahlkarte hat aktuell keine belastbare landesrechtliche Grundlage und wird zu Klagen führen. Sie wird vermutlich mehr Bürokratie mit sich bringen – und sie wird spalten und Geflüchtete nochmals mehr stigmatisieren,“ warnt Ulrich. „Der Landrat schlägt hier eine falsche Richtung ein in einer sowieso schon aufgeheizten Atmosphäre. Bargeldbegrenzungen und Migrationsbegrenzung können nicht gleichgesetzt werden. Das ist ein Irrglaube. Ziel muss eine diskriminierungsfreie und praktikable Bezahlkarte sein. In der jetzigen Form muss die Karte ausgesetzt werden," fordert Ulrich. Er betont: "Alternativen existieren bereits. Die SocialCard in Hannover zeigt, wie es gehen kann."

 

Die Kreistagsfraktion der Göttinger Grünen teilt diese grundlegende Kritik, hinterfragt das vorschnelle Handeln und drängt auf ein rechtlich abgesichertes Vorgehen. Der Fokus muss auf die Bedürfnisse der Geflüchteten gerichtet sein. Die Rechtssprechungen der Sozialgerichte in Hamburg und Nürnberg zeigen, dass pauschale Bargeldobergrenzen nicht mit den Maßstäben des Existenzminimums vereinbar sind. Nur ein konsolidierter landesrechtlicher Rahmen würde Klagen unwahrscheinlicher machen, praktische Lösungen für Geflüchtete im Landkreis schaffen und verhindern, dass die Mitarbeitenden der Verwaltung mit zusätzlicher Arbeit belastet werden. 

 

"Vor allem geht es jedoch auch darum", so Dirk-Claas Ulrich abschließend, "dass der Landkreis Geflüchtete durch diese Karte nicht diskriminiert. Der Grundsatz, Verwaltung und Verwaltungshandeln vom Menschen her zu denken, gilt auch für Asylsuchende hier in unserem Landkreis."

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