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Zweckentfremdungsgesetz auf Landesebene ist auch für Göttingen notwendig!

Am Mittwoch wird im niedersächsischen Landtag ein Wohnraumgesetz eingebracht, das Leerstand bekämpfen soll. Die GRÜNE Partei in Göttingen und die GRÜNE Ratsfraktion halten dies für eine notwendige Maßnahme in Bezug auf die Wohnraumpolitik der Stadt.

19.06.18 –

Am Mittwoch wird im niedersächsischen Landtag ein Wohnraumgesetz eingebracht, das Leerstand bekämpfen soll. Die GRÜNE Partei in Göttingen und die GRÜNE Ratsfraktion halten dies für eine notwendige Maßnahme in Bezug auf die Wohnraumpolitik der Stadt.

Dazu Peter Pütz, Mitglied im Stadtvorstand der GRÜNEN Göttingen: „Bestehenden Wohnraum zu nutzen ist sozial, ökologisch und ökonomisch geboten. Initiativen wie ‚Wohnen für Hilfe‘ bieten diesbezüglich bereits tolle Ansätze auf freiwilliger Basis. Wir brauchen jedoch zusätzlich zwingend eine gesetzliche Grundlage, um den auch in Göttingen offensichtlichen Leerstand zu bekämpfen. Es kann nicht sein, dass bei der angespannten Lage des Wohnungsmarktes bewohnbare Immobilien leer stehen, obwohl auch hier der Grundsatz ‚Eigentum verpflichtet‘ gilt. Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Stadt ist es enorm wichtig, dass allen Menschen angemessener und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung gestellt wird. Mit dem Entwurf, den die GRÜNE Fraktion auf Landesebene einbringt, lässt sich dieser Anspruch verwirklichen."

„Es muss endlich Schluss sein mit spekulativem Leerstand von Wohnimmobilien", so Rolf Becker, Vorsitzender der GRÜNEN Fraktion im Rat der Stadt Göttingen. „Bereits seit Jahren fordern wir ein Wohnraumschutzgesetz für Niedersachsen, das uns als Kommune ein wirkungsvolles Instrument an die Hand geben würde. Aktuell sind uns die Hände gebunden, eine Satzung würde helfen gegen die himmelschreiende Ungerechtigkeit des spekulativen Leerstands bei gleichzeitigem Wohnraummangel vorzugehen. So kann es nicht weitergehen!"

 

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