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Ratsantrag: Berücksichtigung der Lärmschutz- empfehlungen der WHO

Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, bei der von der EU vorgeschriebenen Beteiligung der Bürgerschaft zum Lärmaktionsplan der Stadt alternativ eine Vorlage zur Diskussion zu stellen, deren Grundlage die von der WHO genannten gesundheitlich abgeleiteten Grenzwerte sind.

17.01.13 –

Berücksichtigung der Lärmschutzempfehlungen der WHO

Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der von der EU vorgeschriebenen Beteiligung der Bürgerschaft zumLärmaktionsplan der Stadt alternativ eine Vorlage zur Diskussion zu stellen, deren Grundlage die von der WHO genannten gesundheitlich abgeleiteten Grenzwerte sind.

Begründung:

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) fordert, dass jeder Mensch zur Förderung seiner Gesundheit die Möglichkeit haben sollte, nachts bei offenem Fenster zu schlafen. In ihren Night Noise Guidelines vom 9.10.2009 formuliert sie die folgenden Richtlinien:

„…Für die primäre Prävention von subklinischen adversen Gesundheitswirkungen in Folge von nächtlicher Lärmbelastung wird empfohlen, dass die Bevölkerung nachts keinem höheren mittleren Schalldruckpegel (Mittelungspegel) als L Nacht,außen von 40 dB(A) ausgesetzt sein sollte. Der L Nacht,außen von 40 dB(A) kann als gesundheitlich abgeleiteter Grenzwert der „Night Noise Guidelines (NNG)“ angesehen werden, der notwendig ist, um die Allgemeinbevölkerung einschließlich der empfindlichsten Gruppen wie Kinder, chronisch Kranke und Ältere vor den adversen Wirkungen des Nachtlärms zu schützen.

Weiterhin wird in den Richtlinien ein Interims-Zielwert (IT) L Nacht,außen von 55 dB(A) genannt, der als Minimalziel angestrebt werden sollte, wenn der NNG-Wert von 40 dB(A) kurzfristig nicht zu erreichen ist. DIE WHO weist darauf hin, dass dieser Wert kein gesundheitlich abgeleiteter Grenzwert ist. Empfindliche Gruppen können bei dieser Lärmbelastung nicht hinreichend geschützt werden. Aber auch dieser Interims-Zielwert findet bei den Planungen des Landes keine Berücksichtigung: Die „Auslösekriterien“, die das Niedersächsische Umweltministerium den Gemeinden für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes empfiehlt, liegen deutlich über den Richtwerten der WHO, und das obwohl derzeit etwa jedeR zweite Deutsche rund um die Uhr mit einem Mittelungspegel zwischen 55 und 65 dB(A) leben muss. Eine Erhöhung um 6 dBA entspricht etwa einer Verdoppelung des Lärms. Die folgenden Abbildung der WHO verdeutlichen, wie stark Menschen in Europa von Lärm betroffen sind sowie die Zunahme des Herzinfarkt-Risikos mit wachsender alltäglicher Lärmbelastung.

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