11.09.13 –
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird entsprechend dem Haushaltsbeschluss 2013/14 beauftragt, auf der Basis der aktuell vom Land vorgestellten Managementplanung für Risikogebiete Gespräche mit dem Land (v.a. mit dem NLWKN) zu führen, um mit dem Leineverband und den südlichen Gemeinden insbesondere den natürlichen vorsorgenden Hochwasserschutz (Wasserrückhalt, Flächenvorsorge und Bauvorsorge) im Einzugsgebiet der Leine in Hinblick auf die neu zu bewertende Gefahrenlage auszurichten, zu verbessern und auszuweiten. Ziel ist die Hochwassergefahr der Anliegergemeinden durch weitere zeitgemäße Maßnahmen im gesamten Wassereinzugsgebiet der Leine zu verringern.
Hierzu ist auch die Auditierung, z.B. durch die Deutsche Vereinigung der Wasserwirtschaft zu prüfen. de.dwa.de/tl_files/_media/content/PDFs/Abteilung_WAW/mj/Informationsflyer_Audit- Hochwasser.pdf
Begründung:
Durch den vom Menschen maßgeblich verursachten globalen Klimawandel hat die Häufigkeit schwerer Hochwasserereignisse deutlich zugenommen. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht in Sicht.In ihrer Antwort auf die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 25.6.2013 stellt die Verwaltung zur übergeordneten Hochwasserschutzplanung zutreffend fest:
"Zur Zeit der Planung gab es durch Technische Richtlinien keinerlei Vorgaben, wie der Klimawandel bei der Bemessung berücksichtigt werden soll."
Die Modelle, auf denen die Hochwasserschutzplanung beruht, sind also veraltet und die Wahrscheinlichkeit und Intensität schwerer Hochwasser dürfte im Bereich der Leine heute höher sein als die den bisherigen Hochwasserschutzmaßnahmen zugrundeliegenden Konzepte prognostizieren. Das GT stellt daher zu den Folgen der zu erwartenden Wetterereignisse zutreffend fest: “Auch Teile des Göttinger Stadtgebietes würden unter Wasser stehen wie 1909 und 1981.” (GT 28.8.2013).
Im Bereich der Göttinger Leineaue wurden in den vergangenen Jahren eine Reihe Hochwasserschutzmaßnahmen umgesetzt, z.B. wurden Deiche erhöht, ein Schöpfwerk wurde gebaut und der Kiessee wurde als Retentionsraum nutzbar gemacht, letzteres ein gutes Beispiel, dass auch technische Maßnahmen zur Hochwasserprävention beitragen können. Diese Maßnahmen müssen auch im Interesse der Stadt und der “Unterlieger” ergänzt werden durch Verbesserung und Ausweitung des vorsorgenden Hochwasserschutzes im gesamten Oberlauf der Leine.
Erläuterung: Der „vorsorgende“ Hochwasserschutz umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, das Abfließen großer Regenwassermengen „aus der Fläche“ zu verhindern oder zu verzögern, um das Ausufern in gefährdeten (Siedlungs-) Bereichen zu verringern. Zu den „vorsorgenden“ Maßnahmen gehören zum Beispiel die Schaffung von Retentionsflächen, die Ausweitung naturnaher Auebereiche, der Rückbau von Flussbegradigungen (wie im Stadtgebiet jüngst vorbildlich begonnen) und das Zulassen von Mäandrierungen, aber auch der Verzicht auf Bauvorhaben im Überschwemmungsbereich und Bodenversiegelungen, z.B. in Form von Straßenbau. Wichtig sind auch Vorgaben für die Landwirtschaft, z.B. Vermeidung von Grünlandumbruch sowie der Verzicht auf Dränagen und hangparalleles Pflügen.