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10.12.12 –
"Die aktuelle Gutscheinpraxis ist Teil eines Bündels von Maßnahmen, mit denen CDU und FDP erklärtermaßen nur das eine inhumane Ziel verfolgen, möglichst viele Menschen von einer Flucht nach Deutschland abzuhalten, egal welches Schicksal sie hierher treibt. Deshalb können wir es nur begrüßen, wenn dieses Instrument endlich gerichtlich geprüft wird." Anlass für diese Stellungnahme des integrationspolitischen Sprechers der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Göttinger Stadtrat, Mehmet Tugcu, sind aktuelle Eilverfahren vor dem Sozialgericht Hildesheim, die von dem Göttinger Anwalt Sven Adam veranlasst werden. "Wir haben uns bislang auf den Sachverstand der Rechtsabteilung der Stadt Göttingen verlassen, die für einen Verzicht auf Gutscheine bei der Leistungserbringung an AsylbewerberInnen keinen ausreichenden Ermessensspielraum sieht. Nichtsdestotrotz bewegen wir uns hier in einer rechtlichen Grauzone und würden uns freuen, wenn das Gericht zu einer anderen Einschätzung kommt als die Stadt Göttingen und den KlägerInnen recht gibt."
Weiterhin gibt es aber noch einen zweiten Weg, die Gutscheinpraxis zu Fall zu bringen: Durch einen Regierungswechsel nach der Landtagswahl am 20.1.2013! "Dass sich die Stadt Göttingen bislang rechtlich nicht in der Lage sah, Bargeld statt Gutscheine auszugeben, hat seine Gründe vor allem in der rigiden Auslegung geltender Bundesgesetze durch das Land Niedersachsen", betont Tugcu. So lange das Gericht noch nicht geurteilt hat und die Landtagswahl noch nicht entschieden ist fahren die GRÜNEN in dieser Sache politisch zweigleisig. "Denn ob die Gutscheinpraxis durch gesetzliche Änderungen zu Fall gebracht wird oder durch richterlichen Entscheid, spielt aus Sicht der Betroffenen letztlich keine Rolle. Hauptsache, die alltägliche Diskriminierung und Stigmatisierung in der Behörde und an den Ladenkasse hat endlich ein Ende!"
Kontakt: Mehmet Tugcu, integrationspolitischer Sprecher, Mobil: 0176-22239949
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