29.05.19 –
„Wir stimmen für die Verordnungen „Naturschutzgebiet Göttinger Wald“, „Naturschutzgebiet Bratental“ und „Landschaftsschutzgebiet Nordöstliche Göttinger Hochflächen“, so Harald Wiedemann für die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Göttingen, „um zwei hervorragende Entwürfe der Verwaltung für den Natur- und Landschaftsschutz im Bratental und in den nordöstlichen Göttinger Hochflächen zu würdigen – und, um den Weg frei zu machen für eine Verbandsklage gegen das Naturschutzgebiet Göttinger Wald.“
Zankapfel ist dabei eine Landesverordnung, die gegen die EU-Richtlinie des Verschlechterungsverbots verstößt. Wiedemann: „Die EU-Richtlinie will wirksamen Naturschutz erreichen und arbeitet daher mit einem Verschlechterungsverbot: Gebiete, die besonders schützenswert sind, dürfen nach Inkrafttreten der Natura 2000-Gebiete nicht schlechter gestellt sein, als zuvor. Die rot-schwarze Landesregierung arbeitet aber nun mit dem Gebot der Mischung: Wertvolle und weniger wertvolle Flächen sollen zusammengerechnet und diejenige Schutzbestimmung angewendet werden, die sich im Mittel ergibt. Das ist eine bodenlose Frechheit und steht klar im Widerspruch zur EU-Richtlinie! Daher kann die Untere Naturschutzbehörde uns nur eine fehlerhafte Verordnung zur Abstimmung vorlegen. Wir als GRÜNE stimmen nun dafür, um den Weg für eine Verbandsklage der Naturschützer*innen gegen die Verordnung für das „Naturschutzgebiet Göttinger Wald“ frei zu machen. Wir werden dabei Seite an Seite mit den Naturschützer*innen für eine Nachbesserung der Landesrichtlinie und eine entsprechende Neubewertung des Göttinger Walds einstehen.“
Kontakt:
Harald Wiedemann, GRÜNER im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität, wiedemann.harald@ arcor.de
Kategorie
GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Göttingen
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