25.11.19 –
„Gewalt ist kein legitimes Mittel zur Durchsetzung der Ziele. Das Amtshaus Göttingen anzuzünden und die Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde persönlich verantwortlich zu machen und mit Konsequenzen zu drohen, ist grundfalsch und wird von uns scharf verurteilt. Sollte sich die Echtheit des Bekenner*innenschreiben herausstellen, dann erweist es allen zivilgesellschaftlichen und politischen Gruppen, die sich für eine menschliche Aufnahmepraxis einsetzen, einen Bärendienst,“ so Mehmet Tugcu für die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Göttingen.
„Die Hybris derer, die da meinen die eigene Moral in hochkriminelle Brandanschläge münden zu lassen und Mitarbeitende persönlich zu bedrohen ist in ihrem perfiden Charakter kaum zu überbieten“, so der GRÜNE Ratsherr und Flüchtlingspastor Thomas Harms. „Was soll noch folgen?! Anklagen von unliebsamen Mitarbeiter*innen der Ausländerbehörde vor einem Gerichtshof eigener Art?“
Susanne Stobbe (GRÜNE), Mitglied im Bündnis gegen Rechts: „Gewalt und massive Bedrohung von einzelnen Personen ist etwas, wofür ich absolut kein Verständnis habe. Die Angreifer*innen auf die Ausländerbehörde haben eine rote Linie überschritten, bei der kein*e demokratische*r Antifaschist*in mitgehen kann. Sorry: Geht gar nicht!“
Tugcu: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausländerbehörde setzen um, was in Berlin beschlossen wurde. Auch wir sind unbedingt dafür, die Abschiebepolitik der Bundesregierung zu beenden und es mehr Menschen zu ermöglichen, in Deutschland in Sicherheit zu leben. Aber nicht so! Falscher Adressat und grundfalsche Methode! Die Mitarbeiter*innen unserer Ausländerbehörde setzen sich häufig genug dafür ein, für Menschen eine Bleibeperspektive zu entwickeln. Wir bedauern, dass dieses nicht häufiger gelingt. Die Zerstörungswut der Angreifer*innen rechtfertigt das jedoch in keinem Fall. Vielmehr sollte es das Ziel sein, im konstruktiven Austausch zu bleiben – dieser Weg scheint jetzt allerdings noch schwerer.“
Die GRÜNE Fraktion hofft, dass die Ausländerbehörde bald wieder ihre Arbeit aufnehmen kann – ohne anhaltende Beeinträchtigung der Mitarbeiter*innen. Schließlich werden hier nicht nur Abschiebungen eingeleitet, sondern auch Einbürgerungen und Aufenthaltsgestattungen.
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