GRÜNE fordern: Wasser muss öffentliches Gut bleiben

JEFTA ist neuer Angriff auf kommunale Wasserversorgung

10.07.18 –

Die GRÜNE Fraktion im Rat der Stadt Göttingen spricht sich klar gegen die Privatisierung von Wasser aus und hat zur kommenden Ratssitzung am 17. August einen entsprechenden Antrag eingereicht. Dagmar Sakowsky (GRÜNE), stellvertretende Vorsitzende des für Finanzen und Wirtschaft zuständigen Ausschusses: „Die kommunale Wasserversorgung als eminent wichtiges Gut der öffentlichen Daseinsvorsorge muss langfristig vor Privatisierungs- und Liberalisierungstendenzen in Wirtschafts- und Handelsvereinbarungen der EU mit Drittstaaten geschützt werden. Wie vorher schon bei TTIP und als Verschlechterung gegenüber dem Handelsabkommen CETA droht jetzt das Handelsabkommen mit Japan, langfristig die Wasserversorgung der öffentlichen Hand zu entziehen. Das nehmen wir nicht hin.“

Die Verhandlungen über das JEFTA-Abkommen sind schon weit fortgeschritten, womöglich könnte es bereits am 11. Juli im Rahmen des Japan-EU-Gipfels zu ersten Vertragsunterzeichnungen kommen. Bis Ende des Jahres soll dann das Europäische Parlament zustimmen, damit das Abkommen bereits 2019 in Kraft treten kann. Die nationalen Parlamente können über das Handelsabkommen nicht abstimmen.

Sakowsky: „Wir fordern Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler klar und unmissverständlich auf, sich bei den kommunalen Spitzenverbänden und bei den regionalen Europaabgeordneten gegen jegliche Liberalisierungs- und Privatisierungstendenzen in der Wasserversorgung durch das Hintertürchen bilateraler Handelsabkommen stark zu machen. Es kann und darf nicht sein, dass die Versorgung mit der lebenswichtigsten natürliche Ressource Wasser Gegenstand der Liberalisierung in Handelsabkommen ist. Die Versorgung mit gutem Trinkwasser muss für alle Menschen auch in der Zukunft gesichert sein und das funktioniert nur, wenn die Wasserversorgung und die Trinkwasserstandards Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge bleiben.“

Sorge bereitet Sakowsky auch, dass im geplanten Abkommen das in der EU geltende Vorsorgeprinzip nicht verankert ist. Dieses zentrale Prinzip des Verbraucherschutzes in der EU legt fest, dass staatliche Institutionen zum Schutze ihrer Bevölkerung bereits im Vorfeld eingreifen können, um Gefahren abzuwenden, z.B. bei Schadstoffeinträgen in Gewässern und nicht erst dann reagieren dürfen, wenn der Schaden für die Bevölkerung bereits eingetreten und nachgewiesen ist.

Sakowsky: „Wir verstehen es als Stadt Göttingen als unsere Pflicht, unseren Bürgerinnen und Bürgern Trinkwasser in bester Qualität zu bieten. Wasser ist Lebensgrundlage und schützenswertes Gut. Es in einem Handelsvertrag unter rein wirtschaftlichen Aspekten zu behandeln und auszublenden, welche gesamtgesellschaftliche Relevanz damit verknüpft ist, zeugt davon, dass nichts aus den TTIP-Verhandlungen gelernt wurde.“

Kontakt:

Dagmar Sakowsky (GRÜNE), stellv. Vorsitzende des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft, allg. Verwaltungsangelegenheiten und Feuerwehr, Sakowsky@gruene-goettingen.de

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