11.05.21 –
„Werden jetzt prekäre Wohnkomplexe vor ihren Bewohner*innen geschützt?“
„Wir sind fassungslos. Fassungslos darüber, dass das lange von uns geforderte und endlich vom Landtag beschlossene Wohnraumschutzgesetz zur Sicherstellung menschenwürdigen Wohnraums von unserer Sozialverwaltung dazu missbraucht wird, die Menschen in heruntergewirtschafteten und verwahrlosten Mietshäusern weiter zu stigmatisieren. Welche Konsequenzen die Vermietung zu Wucherpreisen von Schrott als Wohnraum künftig für diese Vermieter*innen hat, bleibt unterdessen in der Vorlage der Sozialdezernentin und SPD-Oberbürgermeisterkandidatin hochgradig vage. Damit verfehlt die Verwaltungsvorlage nicht nur das Ziel, sondern verkehrt die Absicht ins Gegenteil,“ so Regina Meyer (GRÜNE), Mitglied im Sozialausschuss der Stadt Göttingen. Die GRÜNEN legen daher einen umfassenden Änderungsantrag zur Sitzung vor.
Thomas Harms, ebenfalls GRÜNER im Sozialausschuss: „Ich muss mich doch sehr wundern über das Gebaren der SPD-Oberbürgermeisterkandidatin Petra Broistedt, das so gar nicht sozialdemokratisch ist. Werden denn jetzt prekäre Wohnkomplexe vor ihren Bewohner*innen geschützt? Sollte es nicht eigentlich anders herum sein?“
In ihrem Änderungsantrag streichen die GRÜNEN ganz bewusst die Punkte Kontrolle von Meldeverstößen, Ahndung von Schulpflichtverletzungen und Ahndung des Abstellens nicht angemeldeter KFZ. Meyer dazu: „Diese Punkte im Rahmen des Wohnraumschutzgesetzes behandeln zu wollen, führt die Zielsetzung des Gesetzes ad absurdum. Wir wollen Mieter*innen schützen vor den Machenschaften von Vermieter*innen, die ihrer Verpflichtung der Bereitstellung von menschenwürdigem Wohnraum nicht nachkommen. Wir wollen Mieter*innen unterstützen und ihnen die Hand reichen. Was wir nicht wollen, ist die Stigmatisierung der Bewohner*innen auf die Spitze zu treiben und ihr Vertrauen in den Rechtsstaat gänzlich zu untergraben. Was wir sicherlich brauchen, ist flankierende Sozialarbeit, wie sie bspw. in der Weststadt geleistet wird. Was wir nicht brauchen, sind neue Repressalien.“
Im GRÜNEN Änderungsantrag wird gefordert, den Wohnraumschutz durch wirksame Strafen für säumige Vermieter*innen durchzusetzen. So soll etwa regelmäßig von der Verhängung des maximal möglichen Bußgelds von 50.000 Euro pro Wohneinheit Gebrauch gemacht werden und wirksam gegen Leerstand vorgegangen werden.
Links:
Wohnraumschutzgesetz:http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WoSchutzG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true#focuspoint
Verwaltungsvorlage: https://ratsinfo.goettingen.de/bi/___tmp/tmp/45081036259034309/259034309/00483941/41.pdf
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