Straftat: Fahren ohne gültigen Fahrschein

11.06.24 –

Wer ohne gültigen Fahrschein die Busse der GöVB nutzt, muss 60€ erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen. Wird diese Zahlung nicht geleistet, kann Strafanzeige gestellt werden. Bei Wiederholung drohen Ersatzfreiheitsstrafen. Die Grüne Ratsfraktion spricht sich jetzt für eine Reform dieser Vorgehensweise aus. Der so genannte Tatbestand der Beförderungserschleichung soll als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat geahndet werden. 

„Die Strafverfolgung von wiederholtem Fahren ohne Ticket beansprucht nicht nur erhebliche Ressourcen der Justiz und der Polizei, sondern trifft in der Regel die Falschen: Menschen, die armutsgefährdet sind", so Julian Schlumberger, Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität. „Hier geht es also um eine wirtschaftliche, eine gesellschaftliche und vor allem eine soziale Frage: Soll Menschen wirklich Inhaftierung drohen, weil sie 2,40€ nicht gezahlt haben oder zahlen können?" 

„Die Kosten für Strafverfahren und Inhaftierung können wir doch sinnvoller nutzen", ergänzt Onyeka Oshionwu, ebenfalls Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität. „Beispielsweise für einen attraktiven öffentlichen Nahverkehr, der für alle zugänglich ist. Eine Entkriminalisierung wird bundesweit immer häufiger in Erwägung gezogen – auch um einen weiteren Schritt in Richtung eines subventionierten oder kostenlosen Nahverkehrsmodells zu machen und da gehen wir sehr gerne mit." 

 

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