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11.09.13 –
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Kürzungen der Eingliederungsleistungenzurückzunehmen und künftig ausreichend Mittel bereitzustellen.
Der Rat der Stadt Göttingen erneuert seine Resolution vom 10. Dezember 2010 „Resolution gegen die Kürzung des Eingliederungstitels des Bundes im SGB II (Haushaltsgesetz 2011)“.
Der Rat der Stadt Göttingen sieht seine damaligen Befürchtungen mehr als bestätigt, dass Langzeitarbeitslose im SGB II Bezug überwiegend von Eingliederungsleistungen und damit von der Arbeitsmarktintegration abgeschnitten sind. Die befürchtete massive Kürzung der Bundesmittel ist nunmehr eingetreten.
Der Eingliederungstitel auf Bundesebene, die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik für Arbeitslosengeld II Empfänger, wurde von 6,6 Mrd. Euro in 2010 auf 3,9 Mrd. Euro in 2013 gekürzt. Dadurch standen dem Landkreis Göttingen als örtlicher Träger im Jahr 2013 nur noch 8 Mio. Euro zur Verfügung, 2010 waren es noch 18 Mio. Euro. Dies entspricht einer Kürzung von 55 Prozent. 60 % dieser Mittel fallen auf die Stadt Göttingen.
Diese Streichung steht in keinem Verhältnis zur Entwicklung der Arbeitslosigkeit. Die insgesamt erfreuliche Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt kommt bei den Langzeitarbeitslosen im SGB II (Grundsicherung) nicht an. Die Arbeitslosenquote der SGB II Empfänger liegt im Landkreis Göttingen mit 4,2 % wesentlich höher als die der SGB III (Arbeitsförderung) Empfänger mit 2,6 %. Die Arbeitslosenquote im Rechtskreis SGB II ist in Göttingen mit 4,4 % im Juli 2011 und 4,2 % im Juli 2013 nahezu unverändert geblieben.
Die Auswirkungen führen zu einer schmerzlichen Streichung von Eingliederungsleistungen für die Betroffenen. Bereits seit Mitte des Jahres werden von Landkreis und Stadt keine Integrationsleistungen, wie etwa Bildungsgutscheine mehr gewährt. Lediglich Pflichtansprüche der SGB II Empfänger können noch ausgezahlt werden.
Der jüngste Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt erreicht kaum Langzeitarbeitslose. Mit Hilfe der Instrumentenreform der Bundesregierung werden insbesondere arbeitsmarktnahe und leicht zu integrierende Personen gefördert. Wer länger als 12 Monate arbeitslos ist, wird von Integrationsleistungen abgeschnitten und bleibt sich selbst überlassen. Dies ist ein sozialpolitischer Skandal. Alle Arbeitslosen brauchen ein Recht auf Eingliederung. Dort wo der Arbeitsmarkt blockiert ist, bedarf es Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten auf einem zweiten Arbeitsmarkt, wie es ihn in Göttingen seit mehr als zwei Jahrzehnten vorbildlich gab. Die massiven Streichungen im Eingliederungstitel gefährden auch die Göttinger Trägerlandschaft, die bisher Arbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen gute Integrationschancen bieten konnten.
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