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27.05.13 –
Die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen im Göttinger Kreistag strebt die soziale Umsetzung des Mietgutachtens zu den Kosten der Unterkunft mit einem Antrag im Sozial- und Gesundheitsausschuss des Kreistages an. Die Grenzen für die Angemessenheit sind mit dem Mietgutachten neu ermittelt worden.
In ihrem Antrag sieht die Gruppe vor, dass die neuen Mietobergrenzen nicht angewendet werden, wenn Personen durchgehend SGB-II-Leistungen beziehen und die bis zum 31.03.2013 anerkannte Miete in den alten Grenzen liegt. „Wir wollen nicht, dass Personen, die Mitte März 2013 noch die vollen Kosten erstattet bekommen haben, im Juli mit Kürzungen rechnen müssen. Dies könnte zu einer Umzugswelle führen, die nicht gewollt ist“, sagen die sozialpolitischen SprecherInnen Brunhild Ralle (SPD) und Dietmar Linne (Bündnis 90/Die Grünen). Betroffen durch die neuen Grenzen ist jede Dritte von den über 10.000 Bedarfsgemeinschaften, die in Landkreis und Stadt Göttingen Leistungen nach dem SGB II beziehen.
„Personen, die in zu teuren Wohnungen in Adelebsen wohnen, darf nicht eine günstigere Wohnung in Friedland entgegen gehalten werden“, argumentieren Ralle und Linne. Eine Absenkung der Unterkunftskosten durch den Landkreis kann ohnehin nur erfolgen, wenn die Verwaltung nachweisen kann, dass kostengünstigerer Wohnraum tatsächlich vorhanden ist und ein Umzug zumutbar und wirtschaftlich wäre.
Mit ihrem Antrag ergänzt die Gruppe den durch Landrat Bernhard Reuter vorgelegten Umsetzungsvorschlag. Dieser sieht vor, das Gutachten abgestuft umzusetzen und verstärkt soziale Kriterien zu berücksichtigen. Alleinerziehende, Schwerbehinderte und Familien mit mehreren Kindern erhalten zunächst keine Aufforderung zur Kostensenkung. Diese Aufforderung soll zunächst nur gegenüber den Personen ausgesprochen werden, deren Unterkunftskosten die höchsten Abweichungen von den neuen Grenzen aufweisen.
Der Antrag der Gruppe sieht bei Fortschreibung vor, dass auf energetisch sanierten Wohnraum ab dem 1.7.2014 einen Zuschlag auf die Grenzen der Angemessenheit zu gewähren ist. Die Verwaltung wird gebeten ein Konzept zu erarbeiten. Ähnliche Konzepte gibt es bereits in der Region Hannover oder der Stadt Bielefeld. „Mit diesem Göttinger Modell wollen wir verhindern, dass die Vermieter bestraft werden, die ihre Wohnungen energetisch saniert haben und nun höhere Mieten verlangen, dafür aber günstiger bei den Heizkosten sind“, erläutern Ralle und Linne. Die Heizkosten können nach den bisherigen Vorgaben des Gesetzgebers in den Mietgutachten nicht berücksichtigt werden, sondern werden nach einer extra Tabelle abgerechnet. Hier sehen Ralle und Linne grundsätzlichen Handlungsbedarf. Außerdem will die Gruppe mit dem Antrag das Land Niedersachsen bitten, dass der Landkreis künftig Satzungen zur Festlegung der Mietgrenzen erlassen darf, um weitere Besonderheiten vor Ort berücksichtigen zu können.
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