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Harzwasserwerke: Mit Wasser spekuliert man nicht!

Das Land stärker in die Pflicht nehmen!

07.04.14 –

„Verkaufsabsichten sind das eine, politische Mehrheiten zu bekommen, das andere", so Rolf Becker, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Stadtratsfraktion angesichts der Diskussion um die Kündigung der Verträge von sieben der elf kommunalen Anteilseigner der Harzwasserwerke. „Wir haben mal nachgefragt", so Margit Göbel, GRÜNES Mitglied im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz. „Im Gespräch mit den GRÜNEN im Rat der betreffenden Städte kam heraus, dass die Verkaufsabsicht der städtischen Tochtergesellschaften entweder nur einzelnen Ratsmitgliedern bekannt ist, oder sogar der ganzen Verwaltung bislang unbekannt war. Durch unsere Initiative haben die GRÜNEN in Hamburg und Braunschweig ihre Verwaltungen zu den Gerüchten um die Verkaufsabsichten der Tochtergesellschaften befragt." Die GRÜNE Ratsfraktion zeigte sich schockiert darüber, dass der Informationsfluss aus den einzelnen Aufsichtsräten in die Rathäuser so schlecht sein, dass die Politik erst dann informiert würde, wenn es schon fast zu spät ist.

„Wir können allerdings auch die Gründe für die Kündigung der Verträge gut nachvollziehen", so Rolf Becker weiter, „den Kommunen geht es nicht darum, das wichtige Gut Wasser privaten Spekulationen auszusetzen, vielmehr geht es darum, das Land unter Druck zu setzen und in die Plicht zu nehmen." Hintergründe für die Kündigungen sind anscheinend neben der sinkenden Ertragslage und anstehenden Sanierungsaufwendungen insbesondere strategische Überlegungen. Denn als das Land die Harzwasserwerke 1996 unter Gerhard Schröder an die elf kommunalen Anteilseigner veräußerte, bürdete es ihnen gleichzeitig die Pflege und Instandhaltung des Harzer Wasserregals sowie des Hochwasserschutzes mit auf. Auf Initiative des Landes wurde das Harzer Wasserregal 2010 zum UNESCO-Weltkulturerbe Oberharzer Wasserwirtschaft erklärt, was erhöhte Kosten für Unterhalt, Sanierung und Pflege unter den verschärften Richtlinien des Industriedenkmalschutzes zur Folge haben dürfte. „Will man den Wasserpreis nicht erhöhen, indem man die anfallenden Kosten auf den Wasserpreis umlegt und wird dies dann noch nicht einmal steuerrechtlich mindernd berücksichtigt, verbleibt kaum mehr eine Gewinnspanne – eine Situation, die verständlicherweise Widerstand hervorruft", so Becker, „das Land wollte, dass das Harzer Wasserregal UNESCO-Weltkulturerbe wird, das Land profitiert vom Tourismus, da wäre es nur fair, wenn das Land auch die Kosten dafür tragen würde und diese nicht wie bisher auf die Kommunalen Anteilseigner der Harzwasserwerke umlegt!"

Die GRÜNE Stadtratsfraktion setzt sich dafür ein, dass die Stadtwerke Göttingen die eigenen Anteile an den Harzwasserwerken dauerhaft hält, schließt sich aber den Protest der Kommunen, die ihren Vertrag zum 21.02.2015 gekündigt haben, an: „Das Land soll wieder für die Kosten der Pflege und Instandhaltung des Harzer Wasserregals sowie des Hochwasserschutzes aufkommen oder diese wenigstens steuerrechtlich berücksichtigen; gegebenenfalls flankiert dadurch, dass es zum Verkauf stehende Anteile selbst zurückkauft." Das Vorkaufsrecht des Landes sei vertraglich geregelt, ebenfalls die Zustimmungspflicht des Landes bei einem Verkauf der Anteile, so Göbel.

Kontakt:

Rolf Becker, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN Stadtratsfraktion, beckernives@remove-this.web.de

Margit Göbel, Mitglied im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, Margit.goebel@remove-this.gmx.net

 


 

 

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