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Medizinische Versorgung von LeistungsempfängerInnen nach AsylBLG

GRÜNE fordern Krankenversichertenkarte nach Bremer Modell

28.04.14 –

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert die Verwaltung auf, eine elektronische Krankenkassenkarte für AsylbewerberInnen nach Bremer Modell einzuführen. „Dazu ist es notwendig, dass die Verwaltung Verhandlungen mit den örtlichen Krankenkassen aufnimmt“, erläutert der integrationspolitische Sprecher Mehmet Tugcu. Einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion kündigt er für die Mai-Sitzung des Rates an. Die derzeitige Praxis zwingt Asylsuchende, für Normalbehandlungen immer wieder aufs Neue einen Krankenschein zu beantragen. „Ich halte das für bürokratisch und schikanös. Und wie der jüngste Vorfall in Hannover zeigt, birgt dieses Verfahren tödliche Gefahren, denn es verunsichert nicht nur die Betroffenen, sondern auch das ärztliche Personal.“

In Göttingen müssen AsylbewerberInnen – ähnlich wie in Hannover – vor jedem normalen Arztbesuch einen Krankenschein beantragen. Die Bremer Sozialbehörde hat schon 2005 ein kundenfreundlicheres Verfahren eingeführt, in dem sie an AsylbewerberInnen eine digitale Krankenkassenkarte ausgibt. Die Chipkarte umfasst zwar nicht alle Leistungen, die für die Grundversorgung notwendig wären, trotzdem gibt sie den Betroffenen und dem medizinischen Personal Sicherheit über die Kostenübernahme. 2012 wurde ein ähnliches Verfahren auch in Hamburg eingeführt.

Anlass für die Forderung nach einer digitalen Krankenkassenkarte ist der Tod des Kindes einer Asylbewerberin in Hannover. Die Frau aus Ghana hatte ihren vier Wochen alten Sohn Joshua wegen akuter Atemprobleme ins Kinderkrankenhaus "Auf der Bult" gebracht. Dort wurde sie abgewiesen, weil sie keinen Krankenschein vorlegen konnte. Offensichtlich wurde nicht geprüft, ob es sich um einen Notfall handelte, für den kein Krankenschein erforderlich gewesen wäre. Die Frau fuhr daraufhin mit ihrem Kind im Bus zu einer Kinderärztin. Diese veranlasste einen Transport mit dem Krankenwagen ins Krankenhaus. Schon während des Transports verstarb das Kind trotz Wiederbelebungsversuchen.

„Es ist davon auszugehen, dass die bürokratischen Verzögerungen zum Tod des kleinen Joshua beigetragen haben und sich ähnliche Vorfälle jeder Zeit wiederholen können“, so Tugcu. Erst am Dienstag vergangener Woche wurden die verantwortlichen Mitarbeiter einer Erstaufnahmeeinrichtung im bayrischen Zirndorf in einem vergleichbaren Fall wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung durch Unterlassung zu Geldstrafen verurteilt. Zur Vermeidung solcher Vorfälle sei die Einführung der elektronischen Krankenkassenkarte eine sinnvolle Maßnahme, betont Tugcu. „Noch besser wäre die komplette Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylBLG), wie sie auch von der GRÜNEN Landtagsfraktion gefordert wird. „Ärgerlich ist ohnehin, dass wir dieses bundespolitische Thema auf kommunaler Ebene auskämpfen müssen. Aber dem Gesetzgeber ist es offenbar wichtiger zu sparen und AslybewerberInnen durch überflüssige Bürokratie abzuschrecken.“ 

Kontakt: Mehmet Tugcu, Integrationspolitischer Sprecher, mtugcu72@web.de

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