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Künftig keine Zweckentfremdung von Wohnraum in Göttingen

09.12.19 –

Neue Satzung geht auf Grüne Initiative zurück

„Endlich Nägel mit Köpfen!“, Thomas Harms, GRÜNER im Ausschuss für Soziales, Integration und Wohnungsbau, begrüßt außerordentlich, dass nun auch in der Stadt Göttingen Wohnraum nicht mehr zweckentfremdet werden darf. Ein entsprechender Beschluss soll am Freitag in der Ratssitzung gefasst werden. Harms weiter: „Bezahlbarer Wohnraum ist ein hohes Gut, das nicht in die Hände von Spekulanten und Spekulantinnen fallen darf. Wo die soziale Ächtung dieses Verhaltens nicht zur Verhaltensänderung führt, da kann ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro Wunder wirken.“

Regina Meyer (GRÜNE), ebenfalls Mitglied des Ausschusses für Soziales, Integration und Wohnungsbau: „Wir müssen alle Hebel in Bewegung setzen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wo Appelle nicht reichen, gibt uns die Satzung die rechtliche Grundlage, gegen Missbrauch von Wohnraum vorzugehen. Das war lange überfällig, denn Wohnen ist ein Grundbedürfnis und keine Ware. Die Zweckentfremdungssatzung ist zugleich ein Instrument von vielen. Unser „Kommunales Handlungskonzept bezahlbares Wohnen“ enthält viele gute Maßnahmen, die wir rasch umsetzen müssen. Diese Herkulesaufgabe ist nur gemeinsam mit Wohnungseigentümern, Wohnungswirtschaft, Mietervereinen und Stadtteilaktiven zu stemmen.“

Für die GRÜNE Fraktion ist der Beschluss zur Zweckentfremdungssatzung von Wohnraum ein wichtiger Baustein in der Strategie für mehr bezahlbaren Wohnraum in Göttingen. Gleichzeitig muss die Bautätigkeit insbesondere der Städtischen Wohnungsbau erhöht werden.

Hintergrund:

Die GRÜNE Fraktion im Rat setzt sich seit September 2015 für eine Zweckentfremdungssatzung/ Wohnraumschutzgesetz für Göttingen ein: In zwei Anträgen wurde der Oberbürgermeister bereits 2015 dazu aufgefordert, sich gegenüber dem Land für ein Wohnraumschutzgesetz einzusetzen. Ein GRÜNER Parteitagsbeschluss vom November 2015 gab den nötigen Rückenwind: die rot-grüne Landesregierung brachte das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg – was allerdings wegen der vorgezogenen Neuwahlen 2016 nicht in Kraft treten konnte.

Für den 1.1.2018 war das In-Kraft-Treten einer von CDU und SPD überarbeiteten Fassung geplant, am 5.4.2019 war es dann so weit. SPD und Grüne im Rat der Stadt Göttingen forderten daher erneut, eine Zweckentfremdungssatzung für Göttingen auf den Weg zu bringen. Um das Nds. Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (NZwEWG) als Kommune anwenden zu können, ist der Beschluss einer kommunalen Satzung nötig.

Links:

 

Gültige Fassung des Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WoZwEntfrG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true

Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Niedersachsen am 7./8. November 2015 in Osnabrück WOHNRAUMSCHUTZGESETZ FÜR NIEDERSACHSEN: https://www.gruene-niedersachsen.de/wohnraumschutzgesetz-fuer-niedersachsen/ 

 

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