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Ratsresolution (14.06.2013) Aufforderung an die Landesregierung die Asklepios-Kliniken in Göttingen und Tiefenbrunn zu überprüfen

06.06.13 –

1. Der Rat der Stadt Göttingen bittet die Niedersächsische Landesregierung, die stationäre psychiatrische und regionale Versorgung der Bevölkerung entsprechend den medizinischen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Kenntnissen sicherzustellen.
2. Die Landesregierung wird vom Rat der Stadt Göttingen gebeten, die Einhaltung der bestehenden Verträge mit der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH zu prüfen.
3. Die Landesregierung wird gebeten, den Verkauf der niedersächsischen Landeskrankenhäuser in Göttingen und Tiefenbrunn zu überprüfen und – soweit die Vorteile die Nachteile überwiegen und die rechtliche Möglichkeit besteht – rückabzuwickeln.
4. Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, die im Zuge der Privatisierung der Landeskrankenhäuser 2007 abgeschlossenen Kaufverträge mit Asklepios für die ehemaligen Landeseinrichtungen LKH Göttingen und Fachklinikum Tiefenbrunn zu veröffentlichen. Unter Wahrung schutzwürdiger Interessen sollen dabei insbesondere Kaufauflagen, die Personalbestand und -stärke betreffen, offengelegt werden. Darüber hinaus sollen alle weiteren Nebenvereinbarungen der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.


Begründung:
Aufgrund der massiven Kritik verschiedenster Art von Patienten und Mitarbeitern gegen die Asklepios Kliniken in Göttingen und Tiefenbrunn, die in den vergangenen Wochen in die Öffentlichkeit getragen wurde und verstärkt Thema öffentlicher Berichterstattung war – bis hin zur Fernsehberichterstattung – ist nun eine vollständige Aufklärung der Vorwürfe dringend geboten. Hierzu wird die Landesregierung gebeten, im Rahmen ihrer Kontrollfunktion entsprechende Überprüfungen vorzunehmen. Ziel ist es, die medizinisch-psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung auf einem hohen qualitativen Niveau sicherzustellen und die Patienten zufriedenstellend zu behandeln. Dies ist nur möglich mit motivierten und zufriedenen MitarbeiterInnen.

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