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Grüne Ratsfraktion fordert Verzicht auf Haushaltssicherungskonzept

29.11.24 –

Die Stadt Göttingen steht - wie viele andere Kommunen - vor großen finanziellen Herausforderungen. Über die Jahre hinweg wurden Kommunen strukturell durch Bund und Land unzureichend finanziert. Dazu kamen in den letzten Jahren die Pandemie und der Krieg in der Ukraine, die das strukturelle Problem verschärft haben. Das von der Göttinger Verwaltung vorgelegte Haushaltssicherungskonzept (HSK) bietet jedoch keine tragfähigen Lösungen für diese grundlegenden Probleme.

„Das Land Niedersachsen räumt den Kommunen angesichts der außergewöhnlichen Belastungen durch den Ukrainekrieg per Erlass die Möglichkeit ein, auf die Aufstellung eines HSK zu verzichten. Göttingen sollte dieses Instrument jetzt nutzen,“ erklärt Susanne Stobbe, Co-Fraktionsvorsitzende der Grünen Stadtratsfraktion. „Mit unserem Antrag, kein HSK zu erstellen, fordern wir das Haushaltsbündnis und die Oberbürgermeisterin auf, die Hand zu ergreifen, die das niedersächsische Innenministerium mit diesem Erlass ausstreckt. So gewinnen wir Kommunalpolitiker*innen aller Parteien wertvolle Zeit, um gemeinsam mit der Stadtgesellschaft langfristige und tragfähige Lösungen für die finanziellen Probleme unserer Stadt zu entwickeln.“

Julian Schlumberger, Co-Fraktionsvorsitzender der Grünen Stadtratsfraktion betont außerdem: „Vor diesem Hintergrund werden wir Grüne keine Einsparungen unterstützen, die zentrale Zukunftsbereiche wie Jugend, Bildung, Soziales, Umwelt und Klimaschutz unverhältnismäßig stark belasten. Solche Kürzungen gefährden langjährig gewachsene, unverzichtbare Strukturen in unserer Stadt, ohne langfristig einen signifikanten Beitrag zur Haushaltsstabilisierung zu leisten. Dennoch hat das von der Verwaltung vorgelegte HSK wichtige Ansätze gezeigt: Es zeigt, wo Einsparungen möglich wären und wie zusätzlich Einnahmen generiert werden könnten.“

„Wir Grüne im Rat der Stadt Göttingen sind überzeugt, dass das Defizit der Stadt mit durchdachten Maßnahmen und mehr finanziellem Ausgleich aus Bund und Land in einem angemessenen Zeithorizont ausgeglichen werden kann,“ so Stobbe und Schlumberger abschließend.

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