Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
1) Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Einrichtung einer regelmäßig stattfindenden Gesundheitskonferenz zu erarbeiten, orientiert am Vorbild der in Nordrhein-Westfalen bereits gesetzlich verankerten kommunalen Gesundheitskonferenzen.