Antrag zur 59. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planung und Grundstücke am 23. April 2026
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, auf welchen städtischen Gebäuden die Einrichtung von Photovoltaikanlagen sinnvoll ist und sich dabei zunächst auf fünf Gebäude mit guten Einstrahlungspotenzialen konzentrieren, bei denen nach erster Einschätzung keine statischen Einschränkungen durch die Tragfähigkeit der Dächer zu erwarten sind.
Im Rahmen der Prüfung sollen insbesondere betrachtet werden:
- die grundsätzliche Möglichkeit der Installation einer Photovoltaikanlage,
- die Nutzung des erzeugten Stroms im Gebäude, insbesondere in Verbindung mit der Gebäudetechnik und Heizsystemen,
- die Möglichkeit, dass Energiegenossenschaften Anlagen errichten und betreiben,
- eine Darstellung der Investitionskosten sowie der zu erwartenden Erträge im Vergleich zu aktuellen beziehungsweise künftig zu erwartenden Energiekosten.
Begründung:
Der Ausbau von Photovoltaik auf städtischen Gebäuden kann einen wichtigen Beitrag leisten, um die Energieversorgung der Stadt langfristig klimafreundlich und wirtschaftlich zu gestalten.
Die Einstrahlungspotenziale für viele Gebäude sind bereits erfasst. Eine systematische Prüfung der statischen Voraussetzungen der Dächer steht jedoch vielfach noch aus. Eine erste Untersuchung geeigneter Gebäude kann daher eine belastbare Grundlage für weitere Ausbauschritte schaffen.