Nicht die Bewohner*innen der Groner Landstraße 9 sollen frieren, der Eigentümer soll zahlen

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, GöLinke und die Ratsgruppe Linke und Volt bringen am 18. September 2026 gemeinsam einen Antrag zur Situation in der Groner Landstraße 9 ein. Seit dem 24. August 2026 haben die Bewohner*innen keinen Zugang zu Heizung und Warmwasser. Rund ein Drittel der Menschen im Haus sind Kinder und Jugendliche. Die Stadtwerke haben die Fernwärme unterbrochen, um die Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zahlen zu bringen. Dieses Druckmittel stellt mit Beginn der Heizperiode nicht nur ein Gesundheitsrisiko dar, es trifft auch die Falschen.

Seit Jahren ist die Verwaltung in der Groner Landstraße 9 aktiv, das ist auch zwingend notwendig. Aber dieses Druckmittel ist der falsche Weg.“ sagt Leonie Engelbert aus der Grünen Ratsfraktion. „Die Wärmesperre schadet nicht allen Eigentümer*innen. Dem Investor nützt sie, er strebt nach Einschätzung der Verwaltung das Alleineigentum an. Ein Druckmittel, das dem Hauptadressaten nützt, statt ihn zum Handeln zu bringen, ist keines.

Mit diesem Antrag streben die Fraktionen ein anderes Vorgehen an: Es bräuchte ein Druckmittel, dass den Investor trifft. Die Stadt überweist nach Angaben der Verwaltung jeden Monat rund 36.000 Euro Miete unmittelbar an ihn in voller Höhe, für Wohnungen ohne Warmwasser und ohne Heizung. Die Stadt sollte deshalb stellvertretend für die Mieter*innen nur noch die geminderte Miete überweisen und zu viel Gezahltes zurückfordern dürfen.

„Wir drehen die Wirkungsrichtung des Druckmittels. Die Bewohner*innen frieren nicht mehr, damit die Eigentümer*innen zahlen. Die Eigentümer*innen verlieren Einnahmen solange die Menschen vor Ort frieren. Nur so kann Druck ausgeübt werden. Nur so wird sich die Situation verbessern.“, erklärte Jost Leßmann, Vorsitzender der GöLinke Ratsfraktion.

Der Antrag verlangt, die Wärmelieferung bis zum 15. Oktober wieder aufzunehmen. Kommt es dazu nicht, soll die Stadt die Wiederinbetriebnahme anordnen und im Zweifelsfall selbst durchführen lassen. Bis dahin soll ein Kältenotfallplan vorliegen: mobile Wärme, gesicherte Duschmöglichkeiten, eine Anlaufstelle im Haus und aufsuchende Beratung für Familien mit kleinen Kindern.

Um kommunale Kontrolle durchzusetzen, ist die Kenntnis der Eigentumsverhältnisse notwendig. „Dass die Forderungen ins Leere laufen, hat einen klaren Grund: Die Eigentumsverhältnisse sind nicht eindeutig. Die Stadt kann also nicht wissen, an wen sich Bescheide richten müssen, um zu wirken. Es ist nicht eindeutig, wer Vermieter*in ist und damit überhaupt zur Kündigung berechtigt ist. Die angedrohten 118 Räumungsklagen liegen nicht vor. Wir halten diese Ankündigung deshalb für ein Mittel der Einschüchterung. Niemand muss vorsorglich ausziehen., ergänzt Till Hampe von der Linke- und Volt-Ratsgruppe.

Über den Winter hinaus verlangt der Antrag, die Groner Landstraße 9 und ihr Umfeld als Sanierungsgebiet zu prüfen. Dann bräuchte der Eigentümer für Umbauten, für Verkäufe und für langfristige Mietverträge die Zustimmung der Stadt. Die Stadt könnte die Instandsetzung auf Kosten des Eigentümers anordnen. Ein Teil der dadurch entstandenden Wertsteigerung müsste an die Stadt abgeführt werden. Nicht die Stadt finanziert die Aufwertung, die Aufwertung finanziert die Stadt.

Die Rechtsfragen dieses Falls sind zu groß, um sie im laufenden Betrieb nebenbei zu klären. Die Fraktionen verlangen deshalb, dass die Stadt externen anwaltlichen Rat hinzuzieht. Nur so lassen sich die beschlossenen Schritte rechtssicher umsetzen.

Leonie Engelbert, Mitglied der Grünen Ratsfraktion

Groner Landstraße 9

Klimaanpassung konsequent denk…