Einrichtung eines freiwilligen Katastrophenschutzregisters für besonders schutzbedürftige Personen in Göttingen

Antrag zur 26. Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Göttingen am 17. August 2026

Antragstext

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein freiwilliges Katastrophenschutzregister einzurichten.
  2. In diesem Register sollen Personen bzw. Haushalte erfasst werden können, deren Mitglieder aufgrund von Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder sonstigen Einschränkungen im Katastrophenfall nicht in der Lage sind, ihre Wohnung oder ihr Haus selbstständig zu verlassen. Eine systematische Datenpflege bzw. eine Aktualisierung des Bestands sollte (Herausnahme von Altfällen), nach Möglichkeit, gewährleistet sein.
  3. Die Eintragung erfolgt ausschließlich freiwillig und unter strikter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO).
  4. Das Register ist so auszugestalten, dass im Katastrophen- oder Gefahrenfall Einsatzkräfte (z. B. Feuerwehr, Rettungsdienste, Katastrophenschutz) gezielt auf die Daten zugreifen können, um betroffene Haushalte prioritär zu überprüfen und notwendige Hilfe zu leisten. Es sollten, nach Möglichkeit, Menschen mit spezifischen Risikofaktoren (wie z.B. Heimbeatmete), als besonders prioritär ausgewiesen werden.
  5. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, ein Konzept zur Information der Öffentlichkeit sowie zur Ansprache betroffener Personengruppen (z. B. über Pflegedienste, soziale Einrichtungen, Beratungsstellen) zu erarbeiten.

Begründung

Die Stadt Göttingen steht vor wachsenden Anforderungen im Katastrophen- und Bevölkerungsschutz. Neben Extremwetterereignissen stehen Gefahrenlagen mit Versorgungsmangel (z. B. Strom- oder Infrastrukturausfälle) sowie hybride Bedrohungslagen im Vordergrund, die sich im Ernstfall bis hin zu umfassenden Zivilschutzlagen entwickeln können.

In solchen Situationen sind insbesondere Menschen gefährdet, die aufgrund von Behinderungen, Pflegebedarf oder gesundheitlichen Einschränkungen nicht eigenständig handeln oder ihre Wohnung verlassen können. Gleichzeitig fehlen Einsatzkräften bislang systematische Informationen über entsprechende Haushalte, was eine schnelle und priorisierte Hilfe erschwert – insbesondere bei großflächigen Schadenslagen mit begrenzten Ressourcen.

Ein freiwilliges Katastrophenschutzregister ermöglicht hier ein gezieltes, koordiniertes Vorgehen und verbessert den Schutz besonders vulnerabler Gruppen erheblich. Vergleichbare Ansätze werden bereits in anderen Kommunen verfolgt und zeigen, dass solche Instrumente die Einsatzplanung sinnvoll ergänzen können. Voraussetzung ist eine konsequent datenschutzkonforme Ausgestaltung.

Durch die Einbindung sozialer Träger und eine aktive Ansprache betroffener Personengruppen kann eine breite Nutzung sichergestellt werden.

Das Register ist damit ein wichtiger Baustein für einen resilienten, inklusiven Bevölkerungsschutz, der auch komplexe Krisenszenarien berücksichtigt.

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