Hitzeschutz für Göttingen – Konzepte umsetzen, Verantwortung bündeln

Antrag zur 41. Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 18. September 2026

Antragstext

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird gebeten umgehend die Funktion eines Klimaanpassungsmanagements einzurichten.
  2. Die Verwaltung wird zudem gebeten, im Entwurf des Stellenplans zum Haushalt 2027 die nach § 26 Abs. 6 des Niedersächsischen Klimagesetzes ab dem 1. Januar 2027 einzuführende Stelle für ein Klimaanpassungsmanagement auszuweisen und dem Rat den vorgesehenen Aufgabenzuschnitt darzustellen.
  3. Der Hitzeschutz bildet einen Schwerpunkt dieser Stelle. Sie nimmt die im Hitzeaktionsplan als Maßnahme 1 vorgesehene zentrale Koordinierungsstelle wahr, steuert die Umsetzung der Hitzeschutzmaßnahmen ressortübergreifend, führt die Arbeitsgruppe zum Hitzeschutz, löst im Fall einer Hitzewarnung die Kommunikationskaskade aus und ist Ansprechstelle innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Die Verwaltung stellt mit der Haushaltsvorlage dar, in welcher Höhe die Mittel des Landes nach dem Niedersächsischen Klimagesetz den Personalaufwand decken.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Basis-Hitzeaktionsplan vom September 2024 fertigzustellen. Vorrang haben die Maßnahmensteckbriefe für die kurzfristig und saisonal wirksamen Maßnahmen insbesondere in der Innenstadt sowie die Kommunikationskaskade nach Kapitel 4.2 einschließlich namentlich benannter Verantwortlichkeiten für den Fall einer Hitzewarnung des Deutschen Wetterdienstes. Die Fertigstellung soll vor Beginn der Sommersaison 2027 erfolgen.
  5. Der Hitzeaktionsplan wird als eigenständiger Baustein in das Klimafolgenanpassungskonzept aufgenommen. Die im Stadtwasserhitzeplan ausgewiesenen Hitzehotspots dienen als Grundlage für die räumliche Priorisierung der Maßnahmen, konkrete langfristige, z.B. städtebauliche Maßnahmen, sollen weiter ausgearbeitet werden. Das Klimafolgenanpassungskonzept wird dem Rat entsprechend § 26 des Niedersächsischen Klimagesetzes zur Beschlussfassung vorgelegt.
  6. Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau bis zum Ende des ersten Quartals 2027, welche der 54 Maßnahmen der Maßnahmensammlung übernommen, priorisiert und mit einer verbindlichen Zuständigkeit hinterlegt worden sind und welche Mittel dafür veranschlagt sind. Danach erfolgt der Bericht jährlich im Frühjahr, vor Beginn der Sommersaison.

Begründung

Hitze ist in Göttingen eine gesundheitliche Belastung mit ungleicher Verteilung. Betroffen sind vor allem ältere und pflegebedürftige Menschen, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, wohnungs- und obdachlose Menschen sowie Beschäftigte, die im Freien arbeiten. Der Hitzeaktionsplan der Stadt beschreibt sechzehn solcher Zielgruppen ausführlich. Über das Gesundheitsamt, die Soziale Sicherung, die eigenen Einrichtungen und die städtischen Beteiligungen ist die Stadt an genau diesen Stellen handlungsfähig.

Die fachlichen Grundlagen liegen vor. Der Stadtwasserhitzeplan ist seit dem Ratsbeschluss vom 14. Februar 2025 städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und weist die Hitzehotspots im Stadtgebiet aus. Das Klimafolgenanpassungskonzept befindet sich in der Fertigstellung. Der Hitzeaktionsplan wurde im Mai 2025 im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau vorgestellt.

Der Hitzeaktionsplan ist allerdings ein Basisdokument. Die Maßnahmensteckbriefe sind unausgefüllt, die Querverweise zwischen Zielgruppen und Maßnahmen fehlen, und die Kommunikationskaskade in Kapitel 4.2 ist nicht ausgearbeitet. Damit ist bis heute nicht festgelegt, wer im Fall einer Hitzewarnung wen informiert und welche Maßnahmen ausgelöst werden. Die beigefügte Maßnahmensammlung enthält 54 Vorschläge, deren Zuständigkeiten ausdrücklich nur als Vorschlag ausgewiesen sind. Ein Plan, der im Ernstfall nichts auslöst, schützt niemanden. Die Gesundheitsministerkonferenz hat bereits 2020 die Erstellung kommunaler Hitzeaktionspläne unter Zusammenarbeit aller relevanten Akteure für erforderlich gehalten. Die Fertigstellung der beiden genannten Bausteine ist der entscheidende und zugleich mit geringem Aufwand erreichbare Schritt.

Wirksamer Hitzeschutz ist eine Querschnittsaufgabe. Die Maßnahmen verteilen sich über Gesundheitsamt, Soziale Sicherung, Jugend, Schule, Personal, Stadtgrün, Bauordnung, Feuerwehr, Öffentlichkeitsarbeit und die städtischen Gesellschaften. Ohne eine Stelle, die diese Umsetzung über die Fachbereiche hinweg steuert, bleibt die Zuständigkeit verteilt und damit unverbindlich. Der Hitzeaktionsplan sieht eine solche zentrale Koordinierungsstelle als erste Maßnahme selbst vor.

Mit der Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes vom 18. November 2025, in Kraft seit dem 1. Januar 2026, ist die Stadt Göttingen nach § 26 namentlich verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2028 ein Klimaanpassungskonzept für ihr gesamtes Gebiet aufzustellen und zu beschließen, und ab dem 1. Januar 2027 ein Klimaanpassungsmanagement einzuführen. Langfristige Maßnahmen, wie z.B. konkrete städtebauliche Anpassungsmaßnahmen, sollen sinngemäß im Klimafolgenanpassungskonzept weiter ausgearbeitet werden. Das Land gleicht die Ausgaben dieser neuen Pflichtaufgabe konnexitär aus und stellt ab 2027 dauerhaft Mittel für eine Personalstelle je Landkreis und kreisfreier Stadt bereit, im Jahr 2027 zuzüglich eines einmaligen Betrages. Die hier genannte Stelle ist damit keine zusätzliche freiwillige Leistung der Stadt, sondern die Umsetzung einer landesfinanzierten Pflichtaufgabe. Der Rat legt mit diesem Beschluss fest, dass der Hitzeschutz zu ihren Schwerpunkten gehört.

Über den Stellenplan entscheidet der Rat mit der Haushaltssatzung. Da der Entwurf für 2027 derzeit erarbeitet wird, ist eine Entscheidung in dieser Sitzung erforderlich. Die weitere fachliche Begleitung und die Berichterstattung über die Umsetzung erfolgen im Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Wohnungsbau.

Investitionen in den Hitzeschutz schützen Gesundheit und Leben, erhöhen die Aufenthaltsqualität in der Stadt und senken langfristig Folgekosten. Göttingen hat die Grundlagen geschaffen. Jetzt geht es um Verantwortung und Umsetzung.

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