Vorsorge gegen Hitze und Starkregen: Entsiegelungsflächen im Flächennutzungsplan ausweisen

Antrag zur 41. Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 18. September 2026

Antragstext

Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. auf Grundlage des niedersächsischen Entsiegelungskatasters sowie des derzeit in Erarbeitung befindlichen städtischen Entsiegelungskatasters geeignete Flächen mit Entsiegelungspotenzial im Stadtgebiet zu identifizieren,
  2. diese Flächen durch eine Änderung des Flächennutzungsplans als Entsiegelungsflächen darzustellen und
  3. dem Rat einen entsprechenden Entwurf zur Beschlussfassung vorzulegen.

Begründung

Hitzeperioden und Starkregenereignisse nehmen auch in Göttingen zu. Versiegelte Flächen verschärfen diese Probleme, da sie sich stark aufheizen und die Versickerung von Regenwasser verhindern.

Die Entsiegelung geeigneter Flächen verbessert das Stadtklima, stärkt den Hitzeschutz, entlastet die Kanalisation bei Starkregen und fördert die Biodiversität. Mit dem niedersächsischen Entsiegelungskataster sowie dem derzeit in Erarbeitung befindlichen städtischen Entsiegelungskataster liegen geeignete Grundlagen vor, um entsprechende Potenziale zu identifizieren.

Diese Flächen sollten nicht nur erfasst, sondern auch langfristig planerisch gesichert werden. Die Ausweisung von Entsiegelungsflächen im Flächennutzungsplan schafft hierfür die notwendige Grundlage und erleichtert ihre Berücksichtigung bei zukünftigen Planungen.

Zugleich unterstützt die Ausweisung von Entsiegelungsflächen die Ziele des § 1a Niedersächsisches Naturschutzgesetz, wonach die Neuversiegelung von Böden schrittweise reduziert und bis 2050 beendet werden soll. Entsiegelungen leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.

Wirtschaftsstandort Göttingen …