Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Integrationskursen

Interfraktioneller Änderungsantrag zu Ö 11 in der 38. Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 13. März 2026, SPD und Grüne

Der Rat möge beschließen:

Integrationskurse sind ein zentrales Instrument für den Spracherwerb, gesellschaftliche Teilhabe sowie für die Integration in Ausbildung und Arbeitsmarkt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftegewinnung und zur wirtschaftlichen Entwicklung. Auch für die kommunale Integrationsarbeit sind sie von grundlegender Bedeutung.

Integrationskurse sind eine gesetzliche Aufgabe des Bundes und wurden bislang aus Bundesmittel finanziert.

Der Rat der Stadt Göttingen zeigt sich besorgt über die aktuellen Einschränkungen und Verzögerungen bei Integrationskursen infolge gekürzter beziehungsweise verspätet bereitgestellter Bundesmittel.

Der Rat der Stadt Göttingen bittet die Oberbürgermeisterin daher, sich gegenüber der Bundesregierung und den zuständigen Bundesministerien dafür einzusetzen,

  • dass die Finanzierung der Integrationskurse wieder verlässlich und bedarfsgerecht sichergestellt wird,
  • dass ausreichende Mittel im Bundeshaushalt bereitgestellt werden,
  • dass bewilligte Kurse zeitnah umgesetzt werden können und
  • dass Planungssicherheit für Teilnehmende und Bildungsträger gewährleistet wird.

Eine Verlagerung dieser Verantwortung auf Kommunen oder Kursträger lehnt der Rat der Stadt Göttingen ab.

Der Rat der Stadt Göttingen unterstützt die örtlichen Bildungsträger und Integrationsakteure in ihrem wichtigen Engagement und unterstreicht die Bedeutung eines verlässlichen Integrationskurssystems für gelingende Integration vor Ort.

Nachhaltige Bodenbevorratung i…
Satzung für das Plakatieren zu…