Antrag zur 24. Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Ordnung und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Göttingen am 16. März 2026
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Lösungsvorschläge zu entwickeln, die die Plakatierung zu Bürgerentscheiden regeln. Dabei soll sowohl bedacht werden, dass über die Durchführung eines Bürgerentscheidens ausreichend öffentlichkeitswirksam informiert werden kann sowie die Interessen für den Bürgerentscheid bzw. auch dagegen transportiert werden können.
Die Vorschläge sollen zeitnah dem Ausschuss für Feuerwehr, Ordnung und allgemeine Verwaltungsangelegenheiten zur Beratung vorgestellt werden.
Begründung
Die Verwaltung hat eine Satzung zur Plakatierung für politische Wahlen erstellt, die durch den Rat im Februar beschlossen, wurde. Darin ist geregelt, wie Parteien und Kandidierende für ihr Wahlinteresse werben dürfen. Durch die Satzung bleibt offen, wie zu Bürgerentscheiden auf die anstehende Abstimmung und ggf. auch die jeweiligen Positionen zur Abstimmung über Plakatierung aufmerksam gemacht werden kann.
Zuletzt ist das Fehlen einer solchen Regelung zum Radentscheid offensichtlich geworden. Die nun im Rat beschlossene Satzung lässt diese Frage weiterhin ungelöst.
Ziel ist es eine Lösung zu entwickeln, die gute Bedingungen dafür schafft, dass das nötige Quorum zur Abstimmungen erreicht werden kann, auch wenn die Abstimmung nicht parallel zu einer anderen Wahl stattfindet. Außerdem sollen Ansätze entwickelt werden, wie mit einer potenziellen Nutzungskonkurrenz zwischen einem Bürgerentscheid und einer parallel stattfinden politischen Wahl konstruktiv umgegangen werden kann.