3. Juni 2026
Antrag zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 17.06.2026 und des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration am 24.06.2026 des Landkreises Göttingen, gestellt durch die Mehrheitsgruppe SPD/Grüne
Antragstext
Der JHA und der ASGI möge beraten, der Kreisausschuss empfehlen und der Kreistag am 30.6. möge beschließen:
1) Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge zur Einrichtung einer regelmäßig stattfindenden Gesundheitskonferenz zu erarbeiten, orientiert am Vorbild der in Nordrhein-Westfalen bereits gesetzlich verankerten kommunalen Gesundheitskonferenzen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie die jährlich im Bericht des Gesundheitsamtes Sozialbericht veröffentlichten Gesundheitsstatistiken unter Nutzung bereits vorliegender und verfügbarer Datenbestände sinnvoll erweitert und systematisch ergänzt werden können. Starten sollte er mit den Daten der K1 Untersuchungen des Gesundheitsamtes. Hier könnte der Unterausschuss Jugendhilfe beraten und planen.
Begründung
Eine kommunale Gesundheitskonferenz soll die vorhandenen Gesundheitsdstatistiken fachlich auswerten und darauf aufbauend Handlungsoptionen für Politik und Verwaltung entwickeln. Ziel ist es, die gesundheitliche Prävention zu stärken und die Rahmenbedingungen für Gesundheit im Landkreis Göttingen nachhaltig zu verbessern.
Die aus dem Gesundheitswesen erhobenen Daten sollten gebündelt, verständlich aufbereitet und strategisch genutzt werden. Bereits heute werden Gesundheitsstatistiken im Rahmen des Sozialberichts dargestellt. Es gilt zu prüfen, welche weiteren vorhandenen Datenbestände sinnvoll integriert und zugänglich gemacht werden können.
Diese Datengrundlagen soll die Basis für eine regelmäßige Gesundheitskonferenz bilden, in der interdisziplinär fundierte Handlungsempfehlungen erarbeitet und vorgestellt werden. Dabei sollen sowohl verhaltenspräventive Maßnahmen (z. B. Aufklärungs- und Informationskampagnen, Beratungsangebote) als auch verhältnispräventive Ansätze (z. B. gesundheitsförderliche Regionalentwicklung, Klimaanpassungsmaßnahmen und Hitzeschutz) berücksichtigt werden.
Im Jugendbereich sollte sozialraumorientierte Handlungsoptionen beraten werden.