Wer oder was wird am 13. September gewählt?
Bei den Kommunalwahlen ist jede Person stimmberechtigt, die am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt, mindestens 16 Jahre alt ist und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet hat.
…wird für 8 Jahre gewählt und leitet die Verwaltung der Stadt mit 134.000 Einwohner*innen. Unsere Kandidatin: Onyeka Oshionwu.
Stimmberechtigt sind die Bürger*innen der Stadt Göttingen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).
… wird für 5 Jahre gewählt und ist zuständig für nahezu alle kommunalen Aufgaben im Stadtgebiet.
Stimmberechtigt sind die Bürger*innen der Stadt Göttingen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).
… werden für 5 Jahre gewählt. Es gibt in Göttingen neun Ortsräte, die 13 Ortsteile vertreten. Sie wurden eingerichtet für eingemeindete Ortschaften, weswegen sie in der Innenstadt fehlen.
Stimmberechtigt sind die Bürger*innen der Stadt Göttingen, die im jeweiligen Stadtteil Ihren Wohnsitz haben (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).
…wird für 8 Jahre gewählt u. leitet die Verwaltung des Landkreises mit 330.000 Einwohner*innen. Unsere Kandidatin: Pippa Schneider.
Stimmberechtigt sind die Bürger*innen im Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).
… wird für 5 Jahre gewählt. Er ist zuständig für sehr viele kommunale Aufgaben im Kreisgebiet und hat ausgewählte Zuständigkeiten im Gebiet der Stadt Göttingen.
Stimmberechtigt sind die Bürger*innen im Landkreis Göttingen und der Stadt Göttingen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).
…werden für 8 Jahre gewählt. Sie leiten die Verwaltung der Gemeinden und Ortschaften im Landkreis und sind zuständig für kommunale Aufgaben auf dieser Ebene. In Bovenden kandidiert Maike Erb-Brinkmann als Bürgermeisterin.
Stimmberechtigt sind die Bürger*innen, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).
… werden für 5 Jahre gewählt. Diese Gemeindevertretungen sind zuständig für alle kommunalen Entscheidungen im Zuständigkeitsbereich der Gemeinden und Samtgemeinden.
Stimmberechtigt sind die Bürger*innen, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen (Infos zur grundsätzlichen Stimmberechtigung bei Kommunalwahlen siehe oben).