Antrag zur 46. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 25. August 2026
Antragstext
Tempo 30 stärkt die Verkehrssicherheit, reduziert Lärm- und Schadstoffbelastungen und fördert die Lebensqualität aller Menschen in unserer Stadt.
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Göttingen:
- Als Unterstützerin der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ bittet die Stadt Göttingen die Initiative, das öffentliche Engagement wieder aufzunehmen und sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die Kommunen ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Auch die Straßenverkehrsordnung bietet dafür noch zu wenig Gestaltungsspielraum.
- Die Landesregierung wird aufgefordert, den Endbericht zum Modellprojekt „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ auf der Königsallee unverzüglich vorzulegen. Angesichts der positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung fordert der Rat die Landesregierung zudem auf, den Kommunen bereits jetzt (etwa im Rahmen von Ausnahmegenehmigungen) die Einführung von Tempo 30, wie zum Beispiel auf Königsallee, zu ermöglichen.
- Durch die Novellierung der Straßenverkehrsordnung im Juni 2024 wurden zusätzliche Spielräume zur Anordnung von Tempo 30 geschaffen, unter anderem an Fußgängerüberwegen, auf Schulwegen und zum Lückenschluss bestehender Abschnitte. Neben der Verkehrssicherheit können nun auch Klima- und Gesundheitsschutz ausdrücklich berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Spielräume konsequent auszuschöpfen und entsprechend Tempo 30 anzuordnen.
- Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, Tempo 30-Anordnungen zu prüfen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen, die sich aus dem Lärmaktionsplan und darüberhinausgehenden lärmmindernden Maßnahmen ergeben.
- Damit Tempo 30 seine Wirkung zuverlässig entfalten kann, wird die Verwaltung beauftragt, bei zukünftigen Straßensanierungen und -umbauten die Prinzipien einer selbsterklärenden, geschwindigkeitsdämpfenden Straßenraumgestaltung verbindlich zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Einhaltung von Tempo 30 nicht allein durch Beschilderung, sondern durch die bauliche Gestaltung zu unterstützen.
Begründung:
In deutschen und europäischen Städten wird zunehmend über Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit diskutiert. Im August 2025 machte die finnische Hauptstadt Helsinki Schlagzeilen, weil dort ein Jahr lang kein Mensch bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Dieser Erfolg einer Großstadt mit rund 690.000 Einwohner*innen wird maßgeblich auf den konsequenten Ausbau von Tempo-30-Zonen zurückgeführt.
Viele weitere europäische Kommunen machen positive Erfahrungen mit niedrigeren Höchst-geschwindigkeiten: Neben einer höheren Verkehrssicherheit werden ein besserer Verkehrsfluss, geringere Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine höhere Lebensqualität hervorgehoben.
Bereits seit Januar 2022 unterstützt die Stadt Göttingen die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten – eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ des Deutschen Städtetags und der Agora Verkehrswende. Mehr als 1.100 Städte und Gemeinden setzen sich gemeinsam für mehr kommunale Handlungsspielräume bei der Anordnung von Geschwindigkeiten ein.
Seit Oktober 2022 hat Göttingen als eine von sechs niedersächsischen Kommunen mit der Königsallee am Modellprojekt „Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen“ teilgenommen. Im Juni 2025 wurde bekannt, dass die vorläufigen Ergebnisse hinsichtlich Verkehrsfluss, Luftqualität, Lärmbelastung und Unfallgeschehen positiv ausfallen. Der Endbericht des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Bauen liegt bislang jedoch noch nicht vor. Auch der Luftreinhalteplan der Stadt Göttingen empfiehlt eine Verstetigung des Verkehrs auf niedrigem Geschwindigkeitsniveau als Beitrag zur Luftreinhaltung.
Mit der letzten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden die Möglichkeiten zur Anordnung von Tempo 30 erweitert und Klima, sowie Gesund-heitsschutz stärker berücksichtigt. Diese Spielräume soll die Stadtverwaltung konsequent nutzen, sowohl bei der Umsetzung des Lärmaktionsplans als auch bei zukünftigen Straßensanierungen und Umbaumaßnahmen.