Nach rund drei Jahren intensiver Diskussionen und Bürgerbeteiligung ist der Teilplan Windenergie für den Landkreis Göttingen auf der Zielgeraden. Der Ausschuss für Wirtschaft, Verkehr, Bauen, Planen und Energie (AWVBPE) hat dem Plan zugestimmt. Die endgültige Entscheidung trifft der Kreistag am 28. Oktober.
Mit dem Teilplan legt der Landkreis sogenannte Vorranggebiete für Windenergie fest. Das bedeutet: Auf diesen Flächen hat die Nutzung der Windenergie Vorrang vor anderen, damit nicht vereinbaren Nutzungen. Es handelt sich also um eine gezielte Steuerung des Windenergieausbaus und nicht um eine Verpflichtung, auf jeder ausgewiesenen Fläche Windräder zu errichten.
In zwei Beteiligungsverfahren wurden zahlreiche Anregungen und Bedenken aus der Bevölkerung geprüft und bei der Überarbeitung des Plans berücksichtigt. Mit der Festlegung des Plans schafft der Landkreis eine wichtige Grundlage für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.