Antrag zur 40. Sitzung des Rates der Stadt Göttingen am 12. Juni 2026, gestellt durch die Grüne Fraktion am 29. Mai 2026
Antragstext
Der Rat der Stadt Göttingen möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bau von Freilufthallen in Göttingen zu prüfen. Die Priorisierung erfolgt gemäß des Sportstättenentwicklungskonzepts. Dabei sollen unterschiedliche Freilufthallenmodelle geprüft werden, um dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Sport- und Bewegungsstätten gerecht zu werden. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern diese Hallen als PV-Großanlagen nach Tübinger Vorbild nutzbar gemacht werden können.
Im Rahmen der Prüfung sollen mögliche Standorte, unterschiedliche Nutzungskonzepte sowie Fördermöglichkeiten betrachtet werden.
Begründung
Der Bedarf an Sportstätten, die ganzjährig und unabhängig von Witterungseinflüssen genutzt werden können, ist in Göttingen hoch. Vereine, Schulen und Freizeitsportler*innen stehen insbesondere im Winterhalbjahr vor begrenzten Hallenzeiten und einer angespannten Sportstättensituation. Vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage braucht es zur Schaffung von Hallenkapazitäten kreative, flexible und wirtschaftliche Lösungen.
Freilufthallen können eine sinnvolle Ergänzung zur bestehenden Sportstätteninfrastruktur darstellen. Sie sind deutlich kostengünstiger als konventionelle Sporthallen, auf denen der bisherige Fokus lag und können durch modulare Bauweise vergleichsweise schnell errichtet werden. Gleichzeitig verbinden sie Schutz vor Witterung mit den Vorteilen von Frischluftsport und ermöglichen eine ganzjährige Nutzung.
Da keine vollständige Beheizung erforderlich ist, können die Betriebskosten klein gehalten werden. Ergänzend kann der Einsatz von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen die Nutzung nachhaltiger und wirtschaftlicher machen.
Besonders in den Wintermonaten sowie an heißen Sommertagen können Freilufthallen zusätzliche Trainings- und Bewegungsräume etwa für Fußball, Volleyball und Leichtathletik schaffen. Durch multifunktionale Nutzungskonzepte können sie sich gleichermaßen für Vereine, Schulen und den Freizeitsport eignen. Je nach Nutzung sollen dabei auch unterschiedliche Ausstattungsvarianten – etwa Kunstrasen, flexible Spielflächen oder technische Infrastruktur, wie Audio-Systeme – geprüft werden.