Der Kreistag möge beschließen:
Die Verwaltung des Landkreises Göttingen wird beauftragt, ein Konzept zur beschleunigten Umsetzung von Natur- und Artenschutzmaßnahmen zu erarbeiten,
die aus Ersatzgeld aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, finanziert werden können und dieses auf der nächsten Sitzung des Umweltausschusses
vorzulegen.
Das Konzept soll aufzeigen, wie Ersatzgelder künftig zielgerichteter, transparenter und schneller für geeignete Natur- und Artenschutzmaßnahmen eingesetzt werden können. Dabei soll insbesondere geprüft werden, wie örtliche Institutionen, Kooperationen und Verbände stärker einbezogen werden können, um geeignete Maßnahmen zu entwickeln, zu beantragen und umzusetzen.
Die Verwaltung möge auch analysieren, welche Hinderungsgründe bislang den Mittelabfluss beeinflusst haben und welche Verbesserungsoptionen möglich sind.
Begründung:
Die beim Landkreis Göttingen eingegangenen Ersatzgelder fließen zu langsam in dafür geeignete Projekte und Maßnahmen ab, auch deshalb, weil nicht genügend umfängliche Projekte beantragt werden. Der Stand zum 31.12.2025 weist 3.531.783,91 € auf. Im Jahr 2025 konnten lediglich Ausgaben von 158.962,78 € getätigt werden (auf dem Umweltausschuss am 05.06.2026 vorgestellter Bericht der Verwaltung über Ersatzgeldverwendung), denen Einnahmen in 2025 von 208.955,71 € gegenüberstanden. Mit kommenden großen Infrastrukturmaßnahmen im Landkreis wird die nicht verausgabte Gesamtsumme der noch zu verwendenden Ersatzgelder weiter ansteigen. Vorlage Nr. 0296/2026 E. 11.09.2026
Das neue Konzept soll auch größere Maßnahmen ermöglichen. Zu prüfen ist, ob Maßnahmen z. B. wie am Seeburger See mit den örtlichen Akteuren zeitnah
entwickelt werden können.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 15 BNatSchG kann für erfolgte Infrastrukturprojekte Ersatzgeld subsidiär als letzte Option gezahlt werden, wenn
Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich oder unzumutbar sind. Die Erhebung der Ersatzzahlung dient der Wiedergutmachung der mit dem Eingriff verbundenen
Folgen. Von Ersatzgeld können Maßnahmen finanziert werden zur Arterhaltung, Aufwertung der Biotopentwicklung, Schaffung von Vernetzungsstrukturen in der
Landschaft, Wiederherstellung natürlicher oder naturnaher Bedingungen an Fließ- oder Stillgewässern, Pflege und Bewirtschaftung im Sinne der Umwandlung von Acker in extensives Dauergrünland, Grunderwerb zum Zweck der ökologischen Aufwertung und die Kofinanzierung von LEADER-Projekten (Grundsätze für die Verwendung der Ersatzzahlung des Landkreises Göttingen vom Dezember 2025).