Unsere Anfrage im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 26.05.26
Die Grüne Ratsfraktion hat am 7. Mai folgende Anfrage zur Umsetzung des Radentscheid 1 an die Verwaltung gestellt.
Vorbemerkung:
Am 09.06.2026 jährt sich die Annahme des Radentscheid 1 durch die Einwohner:innen der Stadt Göttingen zum zweiten Mal. Mit dem Entscheid wurde die Verwaltung zur Umsetzung verschiedener Maßnahmen sowie zur Beachtung verbindlicher Leitlinien zur Förderung des Radverkehrs verpflichtet.
Während die Verwaltung in der öffentlichen Kommunikation wiederholt betont hat, den Radentscheid vollständig umsetzen zu wollen, bleibt der konkrete Stand der Umsetzung in vielen Bereichen unklar. Gleichzeitig wurde in Rats- und Ausschusssitzungen mehrfach deutlich, dass einzelne Maßnahmen aus Sicht der Verwaltung nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus wurden bereits Maßnahmen realisiert, die den Vorgaben des Radentscheids widersprechen. Beispielhaft sei hier die Umsetzung der Widmung des Schildwegs als Fahrradstraße genannt.
Darum fragen wir die Verwaltung:
Bitte führen Sie zu den nachfolgend genannten Maßnahmen des Radentscheid 1 jeweils aus:
- Ob mit der Umsetzung der jeweiligen Maßnahme bereits begonnen wurde.
- Wie weit die Umsetzung der Maßnahme fortgeschritten ist.
- Wann mit dem Abschluss der Umsetzung zu rechnen ist, soweit es sich um Maßnahmen mit definiertem Endzustand handelt.
- Welche Fortschritte bislang erzielt wurden, soweit es sich um Maßnahmen mit dauerhaftem Charakter handelt.
- Welche Hindernisse oder Schwierigkeiten sich bei der Umsetzung ergeben haben, insbesondere mit Auswirkungen auf den zeitlichen Verlauf.
- Falls mit der Umsetzung noch nicht begonnen wurde, aus welchen Gründen dies bislang nicht erfolgt ist.
- Falls mit der Umsetzung noch nicht begonnen wurde, wann voraussichtlich mit der Umsetzung begonnen wird und wann mit einem Abschluss zu rechnen ist.
- Nach welchen Kriterien die zeitliche Reihenfolge der Umsetzung einzelner Maßnahmen festgelegt wurde.
Die Verwaltung hat folgendermaßen geantwortet:
Abschaffung aller sogenannten Bettelampeln
Eine Bedarfsanforderung ist in der Signalplanung notwendig, um eine bedarfsgerechte
Verkehrssteuerung (Verkehrsabhängige Steuerung) einzusetzen. Dabei erhält nicht der Kfz-Verkehr
schneller Grün, sondern die Freigabezeiten aller Verkehrsteilnehmenden konnte bedarfsgerecht
verteilt werden. Die unterschiedlichen Freigabezeiten zwischen Kfz, Fuß- und Radverkehr basieren
auf den unterschiedlichen Räumzeiten. Der Kfz-Verkehr wird mit 10m pro Sekunde gerechnet; der
Radverkehr mit 4m pro Sekunde und der Fußverkehr mit 1,2m pro Sekunde.
Wird der Fußverkehr mit dem parallellaufenden Kfz-Verkehr mitfreigegeben ohne das eine
Anforderung (ein Bedarf) des Fußverkehrs vorliegt, muss der Ablauf der Räumzeit für den Fußverkehr
abgewartet werden, bevor eine andere (feindliche Richtung) freigegeben werden kann. Das hat zur
Folge, dass bei einer Anforderung (auch des Fuß- und Radverkehrs) aus der feindlichen Richtung
gewartet werden muss, bis die Räumzeit (ggf. die des Fuß- und Radverkehrs) abgelaufen ist. Lag
keine Anforderung vor und der Fuß- und Radverkehr wurde mit freigegeben, ist die (in diesem Fall
unnötige) Räumzeit des Fuß- und Radverkehrs abzuwarten. Lag eine Anforderung aus der
Gegenrichtung vor, so entstand unnötigerweise eine längere Wartezeit – auch für den Fuß- und
Radverkehr der Gegenrichtung. Darüber hinaus bleiben Anforderungstaster notwendig:
bei einem Querungswunsch des Fuß und Radverkehrs ohne eine Anforderung des Kfz-Verkehrs, muss
der Fuß- und Radverkehr eine Anforderung auslösen – das geht nur mit Taster.
Verkehrsabhängigkeit heißt bedarfsgerechte Verteilung der Freigabezeiten aller Verkehrsteilnehmenden.
Hierfür werden Taster und Anforderungen benötigt. Vorteil sind die
derzeitigen technischen Möglichkeiten beim Kfz- Verkehr, da diese teilautomatisiert und im Vorfeld
funktionieren. Es werden neue technische Möglichkeiten entwickelt, die auch die Früherkennung für
den Fuß- und Radverkehr ermöglichen sollen (hier fehlt derzeit die Zuverlässigkeit).
Des Weiteren muss bei Anforderungstastern unterschieden werden zwischen Tastern für die
Anforderung für Menschen mit Sehbehinderung und Tastern zur „normalen“ Grünzeitanforderung.
Dennoch wird eine Reduzierung der Anforderungstaster geprüft.
Fahrrad Grünpfeile (Zeichen 721 StVO) an allen rechtlich möglichen Standorten
Eine Prüfung und Bearbeitung konnte aus kapazitätsgründen noch nicht konsequent aufgenommen
werden, erfolgt aber zeitnah.
Aufstellen von Fahrradbügeln in der Fußgängerzone 1
Bestehende Anlagen können marginal erweitert werden, Umsetzung erfolgt. Eine Ausweitung hat
Konsequenzen für die Gastronomie und die Aufenthaltsqualität.
Neuer Winterdienstplan mit stärkerer Berücksichtigung des Radverkehrs
Ein neues Räumnetz für Radverkehr ist geplant, aktuell erfolgt die Kostenkalkulation. Aufgrund von
langen Lieferzeiten der Räumfahrzuge kann eine Umsetzung vsl. erst 2027 erfolgen.
Vorrang für fließenden Radverkehr vor ruhendem Autoverkehr
In Fahrradstraßen werden Stellplätze reduziert, wo die notwendige Breite nicht gegeben ist.
Umsetzung auf Veloroute Weende erfolgt, Elbinger Straße/Sternstraße erfolgt in 2027 (Verzögerung
aufgrund von Leitungsträgerarbeiten); Die Prüfung weiterer Straßen folgt.
Anordnung von Parkverboten in engen Straßen
s. o.
Gleichberechtigte Führung des Radverkehrs an Baustellen, gegebenenfalls über temporäre Schutzstreifen auf der Fahrbahn
Die Richtlinien von Radverkehrsführungen an Baustellen sind grundsätzlich bindend, eine Prüfung
nach der Einrichtung von Baustellen erfolgt derzeit jedoch kapazitätsbedingt selten.
Zukünftig ist vorgesehen, sämtliche Genehmigungen zur Verkehrsführung an Baustellen, die den
Radverkehr betreffen, vorab mit dem Fachdienst Mobilität und Verkehrsplanung abzustimmen.
Teilweise erfolgt dies bereits und wird mit den zusätzlichen Stellen in den einzelnen
Organisationseinheiten zukünftig noch verbessert werden.
Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in Fahrradstraßen
Aufpflasterungen an Einmündungen sind Standard an Fahrradstraßen.
Durch die Markierung von Randstreifen und Dooring-Zone erfolgt eine optische Einengung; weitere
(bauliche) Maßnahmen sind bislang nicht geplant können aber berücksichtigt werden. Es besteht eine
Konkurrenz zwischen ÖPNV-Führung und Radverkehr, die abzuwägen ist.
Unterbindung von Kfz Durchgangsverkehr in Fahrradstraßen
Die Umsetzung eines Modalfilters in der Fahrradstraße Elbinger Str. / Sternstraße kann aufgrund von
Leitungsträgerarbeiten vsl. erst 2027 erfolgen.
Aktuell sind keine weiteren geplant, werden aber geprüft.
Abmarkierung von Dooring Zonen in Fahrradstraßen
Die Markierung einer Dooring-Zone mittels blauer Schraffur erfolgt bei allen Neuplanungen und wird
sukzessive bei den bestehenden Fahrradstraßen ergänzt.
Bereits umgesetzt wurden die Markierungen in der Veloroute Weende, im Schildweg/Hainholzweg,
und in der Gaußstraße.
Entfernen von Straßenrandparkplätzen in engen Fahrradstraßen mit weniger als vier Metern Fahrgassenbreite
s. o.
Ertüchtigung bestehender Fahrradstraßen bis 2030 im Sinne der genannten Punkte
Eine Umsetzung kann voraussichtlich erfolgen.
Schaffung von mindestens 1,5 Kilometern Protected Bike Lanes pro Jahr
Die Standards für die Umsetzung sind festgelegt und eine Umsetzung im Wagensteig und Schildweg
ist 2026 erfolgt. Die Umsetzung in der Reinhäuser Landstraße erfolgt vsl. 2026.
Die Umsetzungsmöglichkeiten von Protected Bike Lanes werden bereits planerisch geprüft. Der
erforderliche Straßenraum sowie anbauarme Straßenzüge sind nur in wenigen Teilbereichen von
Göttingen vorhanden. Die Radverkehrsführung erfolgt durch beidseitig bebaute Bereiche mit
zahlreichen Zufahrten: Eine Ausweisung als Einbahnstraße verhilft zwar zu mehr
Flächenverfügbarkeiten im Straßenraum allerdings sind die anderen zu berücksichtigenden
Randbedingungen wie Zugänglichkeiten, Verkehrsverlagerungen und ÖPNV-Andienung zu prüfen
und zu berücksichtigen.
Einführung vorgelagerter Aufstellbereiche für Radfahrende an mindestens zwei Kreuzungen
pro Jahr
Neumarkierung verschiedener ARAS (aufgeweitete Radaufstellstreifen): Nikolausberger Weg/
Kreuzbergring/ Nonnenstieg
Bei Neuplanung werden aufgeweitete Radaufstellstreifen (=ARAS) untersucht. Die Auswirkungen auf
die erforderliche Programmierung der Lichtsignalanlagen und die Beeinflussung des ÖPNVs werden
hierbei berücksichtigt.
Kommende Umsetzung: Am Papenberg; weitere Untersuchung erfolgt derzeit.
Einführung temporärer Kfz Durchfahrtverbote an Schulen nach Bedarf
Einrichtung zweier Schulstraßen als Modellprojekt an der Bergenstraße (Brüder-Grimm-Schule) und
Am Pfingstanger (Höltyschule) mit Beginn des Schuljahrs 2026/27.
Abmarkierung von Dooring Zonen in Nicht Fahrradstraßen
Fahrradstraßen werden zunächst prioritär behandelt.
Ausweisung von Wegweisungen für Nebenstrecken
Beschlossene Ausweisung der Nebenstrecke in Geismar. Weitere Beschilderungen können nach
entsprechenden Beschlüssen ebenfalls berücksichtigt werden.
Umsetzung erfolgt in 2026.
Sanierung asphaltierter Radwege im gleichen Turnus wie Kfz Fahrbahnen
Grundsätzlich werden Radwege im gleichen Turnus saniert; ein Investitionsstau ist sowohl bei
Radwegen als auch Fahrbahnen gegeben.
Aufpflasterungen bei Einmündungen von Nebenstraßen
Bei der Einrichtung der Fahrradstraße Schildweg/Calsowstraße wurde eine Aufpflasterung
berücksichtigt.
Grundsätzlich sind Aufpflasterungen bei Neubau der Fahrradstraßen Standard.
Niveaugleiche Radwegführung an Grundstückseinfahrten
Eine niveaugleiche Führung an der Humboldtallee ist geplant; der Ausführungszeitpunkt kann
ressourcenbedingt nicht definiert werden.
Niveaugleiche Rampensteine an Bordsteinabsenkungen
Wird bei niveaugleicher Radwegführung berücksichtigt. Bei barrierefreier Querung werden DIN
Normen berücksichtigt.