Anfrage und Antwort: Maßnahmenbereich MB8 Kasseler Landstraße

Unsere Anfrage im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 01.10.26

Die Grüne Ratsfraktion hat am 1. Oktober folgende Anfrage zu der weiteren Bearbeitung des Maßnahmenbereich MB 8 Kasseler
Landstraße im Abschnitt Bachstraße bis Siekweg gestellt

Vorbemerkung:
In der Verwaltungsvorlage FB61/0349/26 zum Tagesordnungspunkt 8 der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität am 01.10.2026 führt die Verwaltung aus, dass weitere Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan geprüft werden und dass Tempo 30 in bereits umgesetzten Maßnahmenbereichen zu einer deutlichen Lärmminderung geführt habe. Zudem wird erläutert, dass für die Anordnung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen auf den betroffenen Bundes- und Landesstraßen jeweils eine vorherige Verkehrszählung erforderlich ist. Für den Maßnahmenbereich 7 Bürgerstraße wird eine zeitnahe Umsetzung angekündigt.
Vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung den Antrag „Von Helsinki lernen: Tempo 30 für mehr Sicherheit und Lebensqualität“ für erledigt erklären lassen möchte, würden Anwohnende es begrüßen, wenn für die noch nicht umgesetzten Maßnahmenbereiche des Lärmaktionsplans zumindest transparent dargestellt würde, wie deren weitere Bearbeitung konkret erfolgt.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Wann ist die erforderliche Verkehrszählung für MB 8 Kasseler Landstraße vorgesehen?

2) Ist diese Verkehrszählung bereits beauftragt oder intern terminiert?

3) An welcher Stelle der Bearbeitungsreihenfolge steht MB 8, insbesondere nach der nun angekündigten Umsetzung von MB 7 Bürgerstraße?

4) Welche weiteren konkreten Prüfschritte folgen anschließend und wann ist mit einer Entscheidung über Tempo 30 nachts für MB 8 zu rechnen?

Die Verwaltung hat folgendermaßen geantwortet:

Zu 1) Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch kein Zeitraum für die Verkehrszählung benannt werden.

Zu 2) Die Auftragsvergabe wird derzeit vorbereitet.

Zu 3) M8 ist der nächste Abschnitt, der untersucht und bearbeitet werden soll.

Zu 4) Nach der Erstellung des Prüfberichts wird dieser an das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen zur Entscheidung weitergeleitet. Wie schnell es dann zu einer Entscheidung kommen wird, ist aktuell nicht absehbar.

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